Klage von Katjes abgewiesen BGH billigt Haribo-Werbung für Gewinnspiel

Karlsruhe/Bonn · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen TV-Werbespot des Süßwarenherstellers Haribo für ein Gewinnspiel nachträglich gebilligt. Die im Jahre 2011 ausgestrahlte Sendung habe die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern nicht ausgenutzt, hieß es in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.

Die Richter wiesen damit eine Klage von Katjes ab. Der Haribo-Konkurrent hatte in dem TV-Spot wettbewerbswidrige Werbung gesehen. In dem Fernsehspot warb Fernsehmoderator Thomas Gottschalk für die Produkte des Bonner Unternehmens. Gezeigt wurde, wie er zwei Familien mit Kindern traf und ein kleiner Junge den Moderator auf das Gewinnspiel ansprach.

Bei dem Gewinnspiel bestand die Chance, beim Kauf von fünf Packungen einen von 100 "Goldbärenbarren" im Wert von 5000 Euro zu gewinnen. Die Vorinstanzen hatten Katjes noch recht gegeben.

Der BGH sah das anders: Haribo-Produkte seien bei Kindern und Erwachsenen gleichermaßen beliebt, hieß es. Der Spot spreche daher alle an. Er diene nicht dazu, Kinder gezielt zum Kauf von Haribo-Süßigkeiten zu animieren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Viel Potenzial bei Ungelernten
Kommentar zur Arbeitslosenquote Viel Potenzial bei Ungelernten
Zum Thema
Aus dem Ressort