Nach BGH-Urteil zu Vertragsänderungen Sparkasse Köln-Bonn will keine Gebühren erstatten

Bonn · Das BGH-Urteil zur Zustimmungspflicht zu Gebührenerhöhungen von Banken hat viel Staub aufgewirbelt. Die ersten Änderungsbescheide sind verschickt, andere Institute in der Region halten sich noch zurück. Die Sparkasse Köln-Bonn sagt: Wir zahlen nichts zurück.

 Die Sparkasse geht davon aus, dass Kunden keine Rückerstattungsansprüche haben. Verbraucherschützer sind hingegen überzeugt, dass es diesen Anspruch gibt.

Die Sparkasse geht davon aus, dass Kunden keine Rückerstattungsansprüche haben. Verbraucherschützer sind hingegen überzeugt, dass es diesen Anspruch gibt.

Foto: picture alliance / dpa/Oliver Berg

Die Volksbank Köln-Bonn hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Zustimmungspflicht bei Vertragsänderungen ihre Kunden schriftlich über die aktuellen Kontomodelle und Preise informiert. Andere Institute in der Region wie die Sparkasse Köln-Bonn und die PSD-Bank West haben hingegen noch keine endgültige Entscheidung getroffen, wie sie das Urteil vom vergangenen April kommunizieren wollen. Das erfuhr der GA auf Anfrage. Die Sparkasse geht allerdings davon aus, dass Kunden keine Rückerstattungsansprüche haben. Verbraucherschützer sind hingegen überzeugt, dass es diesen Anspruch gibt. Sie haben Kunden daher aufgerufen, ihnen die Erfahrungen mit ihrer Bank rund um das BGH-Urteil mitzuteilen.