Nach Urteil des Bundesgerichtshofes Erste Banken in der Region sprechen Kündigungen aus
Bonn · Banken und Sparkassen aus der Region versuchen derzeit auf vielen Wegen, Kontakt zu ihren Kunden zu bekommen. Bei fehlender Zustimmung zu den neuen Bedingungen greifen einige Banken nun zu härteren Mitteln: Sie kündigen ihren Kunden.
Vor gut einem Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kundschaft einholen müssen. Bis dahin war es üblich, dass die Institute Schweigen als Zustimmung werteten. Banken und Sparkassen müssen nun nicht nur für künftige AGB-Änderungen, wozu auch Preisänderungen gehören, die Zustimmung ihrer Kunden einholen, sondern auch für rückwirkende. Außerdem können Bankkunden Geld zurückfordern, das aus früheren Preiserhöhungen ohne explizite Einwilligung stammt.