Bundeskartellamt in Bonn Neue Abteilung soll Energiepreiserhöhungen kontrollieren

Bonn · Das Bundeskartellamt baut eine neue Abteilung für die Kontrolle des Missbrauchsverbotes bei der Energiepreisbremse auf. Verstöße können sanktioniert werden.

 In organisatorischen Vorbereitungen für die neue Aufgabe: Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.

In organisatorischen Vorbereitungen für die neue Aufgabe: Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Bundeskartellamt hat mit dem organisatorischen Aufbau einer Abteilung zur Durchsetzung des Missbrauchsverbotes bei den Gas-, Strom- und Fernwärmepreisbremsen begonnen. „Das ist für uns ein ganz neues Aufgabenfeld“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Es gehe nicht um den Schutz des Wettbewerbs, sondern vor allem um den Schutz der Steuerzahler und darum, dass Unternehmen nicht ohne eigene Kostensteigerung ihre Preise erhöhen und so staatliche Subventionen missbräuchlich in Anspruch nehmen. „Die Aufgabe stellt das Bundeskartellamt vor Herausforderungen, aber besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen.“ Die Bonner Behörde werde sich mit Hochdruck der wichtigen Aufgabe widmen.

In der vergangenen Woche hat der Bundestag die beiden Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse und einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen zielen darauf ab, die Verbraucher durch eine Deckelung der Preise für bestimmte Entlastungskontingente für Gas, Wärme und Strom (in der Regel 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs) zu entlasten. Die Verbraucher zahlen für das Entlastungskontingent ausschließlich den gesetzlich festgelegten und in der Höhe gedeckelten Preis pro Kilowattstunde. Sofern die Verbraucher dieses Kontingent nicht überschreiten, sind sie daher auch von den Preiserhöhungen während der Laufzeit der Preisbremsen nicht betroffen. Die Energieversorger erhalten aus der Staatskasse entsprechende Ausgleichszahlungen, deren Höhe von der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem durch die Preisbremsen gedeckelten Arbeitspreis bestimmt wird.

Missbrauch von Entlastungen verhindern

Die Preisbremsen-Gesetze verbieten eine missbräuchliche Ausnutzung dieser Entlastungsregeln. Damit soll verhindert werden, dass Energieversorger ihre Endkundenpreise für Gas, Wärme oder Strom erhöhen – um ihrerseits eine höhere staatliche Ausgleichszahlung zu erhalten –, obwohl es für die Preiserhöhung keine sachliche Rechtfertigung durch gestiegene Kosten gibt. Verstöße können mit Bußgeldern sanktioniert werden und unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen müssen erstattet werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften ist das Bundeskartellamt zuständig. In Verdachtsfällen wird das Amt überprüfen, ob Preise ungerechtfertigt erhöht wurden.

Viele Bürger hätten dem Amt in den vergangenen Wochen ihre Benachrichtigungen über Preiserhöhungen für Gas, Strom und Fernwärme mit der Bitte um Prüfung geschickt, so Mundt. Das Bundeskartellamt sei aber nicht die zuständige Stelle für Widersprüche von Verbrauchern gegen eine Preiserhöhung. Ebenso sei der Eindruck falsch, dass die Preiserhöhung eines Versorgers zunächst vom Bundeskartellamt genehmigt werden müsste.

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