Sanierung der Flutschäden So gehen Wohnungseigentümer nach der Flut vor

Bonn · In den Flutgebieten gibt es auch viele Wohnungseigentümer. Wurden ihre Gebäude durch das Hochwasser beschädigt, stellen sich bei der Sanierung besondere Fragen. Der Grund liegt in der Unterscheidung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum.

 In Altenburg in Rheinland-Pfalz mussten nach der Flutkatastrophe einige Häuser abgerissen werden.

In Altenburg in Rheinland-Pfalz mussten nach der Flutkatastrophe einige Häuser abgerissen werden.

Foto: dpa/Thomas Frey

Die landschaftliche Schönheit des Ahrtals lockte über Jahre nicht nur Touristen an, auch Interessenten einer Eigentumswohnung waren hier auf der Suche nach einem geeigneten Objekt. So mancher kaufte sich dann eine Ferienwohnung oder erwählte sich die Weingegend zum Alterssitz. Nun sind von den Flutschäden auch Wohnungseigentümer betroffen, die bei Reparatur und Sanierung der Bauschäden noch einmal vor anderen Herausforderungen stehen als Besitzer eines Einfamilienhauses, die alles selbst entscheiden können. Als Eigner eines Appartments müssen sie sich mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einigen.