Prozess vor Bonner Landgericht Streit um Abmahnverein geht in die nächste Runde

Bonn · Nachdem der Abmahnverein Ido pro Jahr unzählige Kleinunternehmer verklagt hat, zweifelt das Bonner Landgericht an seiner Abmahnbefugnis. Im September kann es noch einmal spannend werden.

 Die Bonnerin Vera Dietrich in ihrem Studio, das sie wegen des vom Ido angestrengten Rechtsverfahrens inzwischen geschlossen hat.

Die Bonnerin Vera Dietrich in ihrem Studio, das sie wegen des vom Ido angestrengten Rechtsverfahrens inzwischen geschlossen hat.

Foto: Benjamin Westhoff

Eigentlich dachte Vera Dietrich, der Rechtsstreit mit dem Leverkusener Abmahnverein Ido sei ausgestanden. Am Dienstag stand sie dann aber erneut vor dem Bonner Landgericht, weil der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen (Ido) das Hauptsacheverfahren angestrengt hat. Er will die ehemalige Bonner Gewerbetreibende, die ihren Onlinehandel längst eingestellt hat, zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zwingen, die sie ihm seit 2017 verweigert.

Hohe Streitwerte

Die Vorsitzende Richterin der Ersten Kammer für Handelssachen, Stephanie Geiger, sagte, die vom Ido abgemahnten Verstöße seien unstreitig, aber das Gericht zweifle daran, dass der Verband tatsächlich die Interessen seiner Mitglieder wahrnehme. Auffällig sei, dass der Kläger sehr hohe Streitwerte ansetze. Als Beispiel nannte sie ein Abmahnverfahren, wo es um eine zum Preis von zehn Euro angebotene Mütze ging, die angeblich einen Streitwert von 15 000 Euro hatte. „Je höher der Streitwert, je höher die Gebühren“, sagte Geiger.

Ein weiterer Punkt, den das Gericht zu bedenken gab: „Gibt es überhaupt ein Konkurrenzverhältnis zwischen den Ido-Mitgliedern und den Beklagten?“ Oft seien es ganz kleine Nebenberufler, die sich durch den Verkauf von selbstgefertigtem Schmuck und Textilien auf Online-Portalen etwas hinzuverdienten.

Beklagte unterschreibt keine Unterlassungserklärung

Dietrich sagte auf die Frage von Geiger, ob sie sich mit dem Ido einigen wolle: „Ich werde keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Tausende  Kleinunternehmer werden jährlich vom Ido platt gemacht. Er ist im Gewinninteresse tätig.“

Der Ido hatte Dietrich im September 2017 abgemahnt, weil sie die Materialzusammensetzung eines für 59 Euro angebotenen Schals in einem Online-Shop nicht richtig gekennzeichnet hatte. Sie zahlte zwar den Kostenaufwand von 232 Euro, den ihr der Ido in Rechnung stellte, verweigerte aber die Abgabe einer Unterlassungserklärung, mit der sie bei wiederholten Verstößen Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro hätte zahlen müssen.

Klage vor OLG Köln zurückgezogen

Seitdem versucht der Ido, über die Gerichte die Erklärung zu erhalten, erst mittels einer Klage auf einstweilige Verfügung, die bis vor das Oberlandesgericht Köln ging. Dort aber zog der Verband die Klage zurück, nachdem sich in der mündlichen Verhandlung herausgestellt hatte, dass seine Mitgliederliste fehlerhaft war.

Dass der Ido ins Hauptsacheverfahren geht, hat damit zu tun, dass seine Position zu wackeln beginnt. Über die Mitgliederlisten begründet der Verein seine Klagebefugnis in Abmahnangelegenheiten, die er jährlich in Tausenden von Fällen bundesweit ausübt. Inzwischen gibt es aber Gerichtsurteile, die ihm die  Abmahnbefugnis abgesprochen haben.

Dietrichs Anwalt Christian von der Heyden wirft dem Ido vor, eine „Schutzgeldgemeinschaft“ zu sein, die verklagte Gewerbetreibende in den Verein zwingt, indem er ihnen verspricht, sie künftig von Abmahnungen zu verschonen. Dietrich hat auf den Websites von Ido-Mitgliedern Beispiele für Kennzeichnungsverstöße gefunden, die nicht vom Ido abgemahnt wurden. Ihre Screenshots von diesen Online-Auftritten liegen dem Landgericht vor.

Entscheidung am 29. September

Nach dem Gesetz sind Abmahnungen ein Instrument, um unlauteren Wettbewerb zu verhindern, sie dürfen aber kein Geschäftsmodell sein, mit dem sich über die Gebühreneinnahmen für die Anwälte und Bußgelder Gewinn machen lässt. Das Landgericht will nun eine Entscheidung am 29. September verkünden.

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