Streit um gelieferte Schutzmasken Bonner Gericht weist Klage nach Maskenhandel ab

Bonn · Im Frühjahr 2020 waren Schutzmasken in der Corona-Pandemie knapp. Der Staat suchte händeringend nach Anbietern – und will einige Lieferanten jedoch nicht bezahlen. Der Grund dafür: Mängel an der gelieferten Ware. Vor dem Bonner Landgericht sind nun eine Vielzahl von Klagen anhängig.

 Im Frühjahr 2020 waren Schutzmasken gegen das Coronavirus noch Mangelware. Vor dem Bonner Landgericht werden nun Klagen von Zulieferern verhandelt.

Im Frühjahr 2020 waren Schutzmasken gegen das Coronavirus noch Mangelware. Vor dem Bonner Landgericht werden nun Klagen von Zulieferern verhandelt.

Foto: dpa/Robert Michael

Am Bonner Landgericht ist eine Vielzahl von Klagen anhängig, bei denen Schutzmasken-Lieferanten Geld von der Bundesrepublik Deutschland erstreiten wollen. Nun hat das Gericht erste Entscheidungen bekannt gegeben. Eine Klage wurde abgewiesen, in zwei weiteren Fällen verkündete die 1. Zivilkammer Hinweisbeschlüsse und in einem vierten Fall einen Beweisbeschluss. Mittlerweile haben laut Auskunft einer Gerichtssprecherin 85 Unternehmen solche Klagen eingereicht. Der Auftragswert pro Bestellung reicht von 5001 Euro bis zu 38 Millionen Euro.

Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 war Schutzausrüstung knapp. Um schnell Abhilfe schaffen zu können, nutzte das Gesundheitsministerium im Frühjahr 2020 das sogenannte „Open-House-Verfahren“. Dazu bot man jedem Anbieter, der bis zu der gewünschten Frist am 30. April Masken nach dem FFP2-Standard liefern konnte, eine Abnahmegarantie zum äußerst attraktiven Preis von 4,50 Euro pro Stück. So wollte man sicherstellen, dass schnell eine ausreichende Menge von Schutzmasken zur Verfügung stand. Viele Lieferungen waren dann vom Bundesgesundheitsministerium allerdings nicht bezahlt worden. Die Begründung lautete, dass die gelieferte Ware nicht den ausgeschriebenen Qualitätsanforderungen genügt habe.

Auch im Fall der nun abgewiesenen Klage hatten die Vertreter des Gesundheitsministeriums argumentiert, dass der überwiegende Teil der gelieferten 960.000 Masken nicht den Anforderungen entspräche. Nur 50.000 Stück waren frei von Mängeln und wurden bezahlt. Das Ministerium trat von dem Vertrag zurück. Weil dieser Rücktritt nach Ansicht des Gerichts wirksam war, wiesen die Richter der 1. Zivilkammer die Klage des Lieferanten als unbegründet ab. Bezüglich weiterer 40.000 Masken habe die Klägerin den ihr zugewiesenen Lieferslot ohnehin nicht eingehalten.

In den meisten anderen Verfahren haben die Kläger wohl deutlicher gemacht, dass die Masken aus ihrer Sicht nicht zu beanstanden seien. Daher rührt auch der getroffene Beweisbeschluss, in den Hinweisbeschlüssen geht es um im Kern um die Rechtmäßigkeit einer Fristverlängerung für die Lieferungen.   

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