Spitzelaffäre bei der Telekom Bonner Landgericht verurteilt 52-Jährigen

BONN · Die strafrechtliche Aufarbeitung der Spitzelaffäre bei der Telekom ist beendet: Der Chef der Berliner Firma, die seinerzeit im Auftrag des Telekom-Sicherheitschefs unzählige Verbindungsdaten von Kunden gespeichert und ausgewertet hatte, wurde am Dienstag von der 3. großen Bonner Strafkammer wegen Beihilfe zur Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die ganze Affäre sei 2005 ein Akt nicht hinzunehmender Selbstjustiz gewesen, stellte der Richter im Urteil fest, und fügt hinzu: Eigentlich sei das Wort Affäre viel zu beschönigend, denn die Beteiligten hätten in Wahrheit schwere Straftaten begangen. Und alles nur, um in der Chefetage der Telekom denjenigen aufzuspüren, der einem Journalisten geheime Wachstumspläne des Konzerns verraten habe. Dabei habe alles ganz harmlos und legal angefangen.

Denn zunächst habe der Telekom-Sicherheitschef, der bereits vor Jahren zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, den 52-Jährigen nur beauftragt, Presseveröffentlichungen auszuwerten, um die Verbindung zum "Maulwurf" der Telekom aufzuspüren. Der 52-jährige gelernte Wirtschaftsprüfer war Chef einer Firma, die sich einst der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität verschrieben hatte und spezialisiert war auf die Auswertung von Daten. Und als diese Auswertung nichts brachte, startete der 52-Jährige auf Geheiß des Sicherheitschefs die Projekte "Rheingold" und "Clipper", die völlig ausuferten, wie der Angeklagte im Prozess zugab. Unzählige Daten und Telefonverbindungen von mehr als 60 Opfern wurden gespeichert, zuletzt ohne Anlass und auf Vorrat. "Das war falsch", erklärte der 52-Jährige nun.

Weil der Angeklagte, der 2010 zu krank war, um sich mit den übrigen Angeklagten im Prozess zu stellen und auch jetzt noch sehr krank ist, von Anfang an geständig war, das Unrecht seines Tuns sofort einsah und sogar bei der Aufklärung der Taten half, kommt er nun mit der elfmonatigen Bewährungsstrafe davon. Die hatte auch Staatsanwalt Ulrich Kleuser beantragt. "Wir haben den Eindruck, dass der Angeklagte längst wieder auf dem richtigen Weg ist", sagte der Richter. Der 52-Jährige nahm das Urteil an.

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