Klage gegen Neuregelung Bonner Makler zieht vor Bundesverfassungsgericht

BONN · Der Bonner Makler Michael Bakic hat gemeinsam mit sieben Kollegen aus ganz Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das seit Juni geltende so genannte Bestellerprinzip erhoben. Die gesetzliche Neuregelung besagt, dass die Maklerprovision bei Wohnungsvermietungen von demjenigen bezahlt wird, der den Vermittler beauftragt hat, also in der Regel dem Vermieter. Bisher hatten in der Regel Mieter zwei Kaltmieten Courtage an den Makler gezahlt.

Durch die Neuregelung hätten vor allem auf Wohnungsvermietung spezialisierte kleinere Maklerbüros deutliche Umsatzverluste verzeichnet, sagte Bakic. "Wir sind die Sündenböcke für eine verfehlte Wohnungsbaupolitik", klagt der Bonner. "Das Bestellerprinzip schädigt unsere Berufsgrundlage." Viele Vermieter seien derzeit nicht bereit, die üblichen Maklerprovisionen zu zahlen. Sie verlangten deutliche Rabatte oder böten ihre Wohnungen selber an. "In der Branche wird erwartet, dass ein Drittel der auf Wohnungsvermietungen spezialisierten kleineren Maklerbüros aufgibt", so der Bonner Bakic.

Im Juni hatte bereits Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen verfassungsrechtliche Probleme beim Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum sogenannten "Bestellerprinzip" im Wohnungsvermittlungsgesetz ausgemacht. In einem vom Immobilienverband IVD in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten nennt der Jurist das Bestellerprinzip einen "schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit, da die Forderung nach einem Entgelt für die Vermittlung und den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags über Wohnräume verboten wird". Nach Ansicht des Maklerverbandes hat die Neuregelung die Grundlagen dafür, dass auch Wohnungssuchende einen Makler beauftragen und bezahlen können, erschwert.

Eine einstweilige Anordnung gegen das Bestellerprinzip hatte das Bundesverfassungsgericht im Mai dieses Jahres abgelehnt. Ob die Karlsruher Richter die Klage der Makler nun zulassen, ist noch nicht geklärt.

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