Streit um Kammerbeiträge Bonner Unternehmer erwirkt Aufhebung der Beitragsbescheide

Bonn · Die IHK Bonn/Rhein-Sieg reagiert auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts und ordnet die Mitgliedsbeiträge neu. Was das finanziell für die Mitgliedsunternehmen bedeutet, ist noch unklar.

 Hat ein Vermögen aus Mitgliedsbeiträgen angesammelt: Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, deren Geschäftsräume sich in diesem Gebäude in Bonn-Poppelsdorf befinden.

Hat ein Vermögen aus Mitgliedsbeiträgen angesammelt: Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, deren Geschäftsräume sich in diesem Gebäude in Bonn-Poppelsdorf befinden.

Foto: Benjamin Westhoff

Damit hatte der Bonner Unternehmensberater Franz-Josef Ebel nicht mehr gerechnet: Zwei Tage vor Heiligabend hat ihn die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg unterrichtet, dass seine Beitragsbescheide für die Jahre 2015 sowie 2017 bis 2020 aufgehoben seien. Die Nachricht war wie ein Weihnachtsgeschenk für ihn, zu Ende ist sein jahrelanger Rechtsstreit mit der IHK damit aber noch nicht. „Die IHK muss sich etwas ausdenken, wie es 2021 mit den Beiträgen weitergeht. Auch die anderen Mitgliedsunternehmen müssen Beiträge zurückbekommen“, erklärt Ebel am Telefon.