Urteil des Landgerichts Bonner Unternehmerin setzt sich gegen Abmahnverein durch

Bonn · Das Bonner Landgericht hat am Dienstag die einstweilige Verfügung eines Abmahnvereins gegen die Bonner Kleinunternehmerin Vera Dietrich, die ein Abmahnverein erwirkt hatte, aufgehoben.

Dietrich sollte damit zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gezwungen werden. Sie wertete das Urteil als „Hoffnungsschimmer für Tausende von Betroffenen in Deutschland“. Die Onlinehändlerin, die selbstgefertigte und importierte Schals anbot, wirft dem Kläger, dem Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen (Ido), vor, das legale Instrument der Abmahnung als bloße Einkommensquelle zu missbrauchen. „Es geht um ein Millionengeschäft“, sagte Dietrich.

Die vorsitzende Richterin Stephanie Geiger begründete das Urteil damit, dass der Ido keine Klagebefugnis habe. Allerdings sprach sie von einem „Einzelfall“. Der Verein habe aufgrund der Beschwerde eines Mitglieds, das sich gegen einen Formfehler in der Produktbeschreibung für einen Schal bezog, den Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Geiger erläuterte, dass das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb jedem Wettbewerber erlaube, gegen andere Wettbewerber zu klagen. Für Verbände gelte das aber nur bedingt, wenn sie nämlich ein Kollektivinteresse wahrnähmen.

Im konkreten Fall ging es um einen Schal aus einem Wolle-Kaschmir-Gemisch, den Dietrich für 59 Euro im Internet anbot, dessen Materialzusammensetzung sie aber nicht aufgeführt hatte. Nach einer Abmahnung durch den Ido bezahlte sie zunächst die Strafgebühr von 232 Euro, war aber im Anschluss an eine rechtliche Beratung nicht mehr bereit, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Sie könne nicht ausschließen, dass ihr auch in Zukunft kleine Formfehler passieren, für die sie horrende Vertragsstrafen im vierstelligen Eurobereich zahlen müsste, argumentierte sie. Beim Antrag auf einstweilige Verfügung hatte der Ido den Streitwert mit 8000 Euro angesetzt, was Richterin Geiger als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnete. Sie hatte ihn auf 1000 Euro festgelegt.

Justizministerium will sich der "Problematik" annehmen

Ob der Ido nun in Berufung geht, ist unklar. Auf Anfrage des General-Anzeigers äußerte er sich dazu am Dienstag nicht. Die Frist dafür läuft vier Wochen. Dietrich sagte, sie stelle sich auf einen „Prozessmarathon“ ein. Die nächste zuständige Instanz ist das Oberlandesgericht Köln.

Dietrichs Rechtsanwalt Christian von der Heyden hatte versucht nachzuweisen, dass der Ido völlig unseriös ist. Der Verdacht besteht, dass er Kleinunternehmen abmahnt und mit hohen Vertragsstrafen belegt, um sie so in eine Mitgliedschaft zu drängen. Eine telefonische Befragung von rund 200 der angeblich 2400 Ido-Mitglieder durch von der Heyden ergab, dass einige niemals dem Verein beigetreten waren. Trotzdem wollte die Richterin dem Verband nicht grundsätzlich die Klagebefugnis absprechen, sondern sah sie nur im im konkreten Fall als nicht gegeben an.

Dietrich, die ihren Onlineshop vorerst geschlossen hat, setzt auch auf eine Gesetzesänderung. Dazu hat sie eine Petition im Bundestag eingebracht. Rund 25.000 Unterschriften konnte sie für sie gewinnen. Sie fordert unter anderem, die Anforderungen für die Abmahn- und Klagebefugnis von Vereinen zu verschärfen und die finanziellen Anreize beim Abmahnen zu verringern, damit daraus kein Gewinnmodell gemacht werde. Das Bundesjustizministerium teilte auf Anfrage des GA mit, dass es sich der „Problematik so bald wie möglich annehmen“ wolle. „Ein konkreter Zeitpunkt liegt allerdings noch nicht vor“, teilte eine Sprecherin mit.

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