WetterOnline Bonner Wetterfirma klagt gegen Trittbrettfahrer

BONN · Es ist nur ein winziger Unterschied, aber ein Tippfehler kann bei Internetadressen darüber entscheiden, ob man auf der gewünschten Seite landet, oder auf einer anderen - so geschehen im Fall von wetteronline.de und wetteronlin.de. Die Menschen, die das "e" vergessen haben, sind statt auf eine Wettervorhersage auf eine Seite gestoßen, die ihnen private Krankenversicherungsverträge vermitteln wollte.

"Es gab Nutzer, die ihren Tippfehler nicht bemerkt haben und sich bei uns beschwert haben, dass wir ihnen etwas verkaufen wollten. Das wirft natürlich ein schlechtes Licht auf uns und war die Motivation, dagegen vorzugehen", erklärt Joachim Klaßen, Geschäftsführer der WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Bonn.

Der Fall landete vor etwa fünf Jahren vor dem Amtsgericht Köln. Das befand im Sinne von WetterOnline, ebenso das Oberlandesgericht. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass sogenannte Tippfehler-Domains zwar erlaubt seien, aber den Geschäftsbetrieb des Originals nicht unlauter behindern dürften.

Die Werbung ist mittlerweile von wetteronlin.de verschwunden, die Seite darf jedoch weiter bestehen. Der Inhaber dieser Seite ist ebenfalls Bonner, war aber für den GA gestern nicht zu erreichen. Seine angegebene Adresse gehört zu einem Einfamilienhaus in Dransdorf. Neben wetteronlin.de zeichnet der Mann laut Impressum ebenfalls für eine ähnliche Seite, www.24www.de, verantwortlich. Wetteronlin.de war nicht der einzige Trittbrettfahrer von WetterOnline, aber der Domaininhaber aus Bonn war der einzige, der seine Seite nach einer Beschwerde von WetterOnline nicht aufgeben wollte, so traf man sich vor Gericht.

Ein wenig scheint es Joachim Klaßen unangenehm zu sein, dass sein Fall jetzt in vielen großen Medien in Deutschland zum wegweisenden Beispiel geworden ist. Die Inhaber von sogenannten Tippfehler-Domains müssen ihre Seiten nicht aufgeben, aber künftig sehr vorsichtig sein. Dafür hat der Fall des Bonner Unternehmens gesorgt. Dabei spielten diese Tippfehler im Tagesgeschäft kaum noch eine Rolle, sagt Klaßen.

Seitdem viele Suchmaschinen und auch Browser eingegebene Adressen automatisch vervollständigen, landen immer weniger Menschen auf einer falschen Seite. "Das Problem hat sich seit der Klage vor fünf Jahren durch neue Technik fast erledigt", sagt der Bonner und hofft, dass er die Gerichtsakten bald vom Tisch hat.

Richtig fand er die Klage dennoch. Es sei "nicht statthaft", Kunden auf Kosten anderer abzuwerben. Deshalb ist er zufrieden mit dem Urteil. Das heißt, nicht ganz. Richtig sauber wäre es seiner Meinung nach, wenn wetteronlin.de einen Hinweis auf seiner Seite installieren würde, der die Nutzer auf den Tippfehler hinweist und einen Link zur Originalseite bietet.

Geld verdienen mit Tippfehlern

Wetteromline.de, wetteronilne.de, wettteronline.de und wetteronlne.de - die Liste der möglichen Tippfehler von wetteronline.de ist lang .

Und ebenso lang war die Liste der daraus resultierenden Internetseiten, die WetterOnline-Nutzer dem Bonner Unternehmen gemeldet haben. Und das war kein Zufall: Typosquatting heißt es, wenn sich Dritte Tippfehler-Domains für Markennamen sichern. Der Typosquatter registriert ähnlich geschriebene Seitennamen und platziert darauf Werbung, Konkurrenz- oder Pornografie-Angebote.

Damit das nicht passiert, hat sich etwa der Apple-Konzern 16 Tippfehler-Domains für iTunes.com gekauft. Der Kaufpreis der Domains ist zwar nicht bekannt. Der Verkauf dürfte sich aber durchaus gelohnt haben. US-Wirtschaftsinformatik-Experten der Uni Harvard haben laut einer deutschen Internetseite für Software ausgerechnet, dass zum Beispiel Google im Jahr rund 497 Millionen Dollar über Anzeigen umsetzen könnte, die auf Tippfehler-Domains geschaltet werden.

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