Bundesdatenschutzbeauftragter bekommt zusätzliche Aufgaben

In der Bonner Husarenstraße 30 werden gegenwärtig weitere Schreibtische aufgestellt. Der "Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" musste zusätzliche Aufgaben übernehmen.

Bonn. In der Bonner Husarenstraße 30 werden gegenwärtig weitere Schreibtische aufgestellt. Der "Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" musste zusätzliche Aufgaben übernehmen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass für die Arbeitsgemeinschaften der Bundesagentur für Arbeit und der Gemeinden ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden müsse, wurde dafür das Grundgesetz geändert.

Dadurch können die Hartz-IV-Empfänger weiterhin von ihrer Arge (wie Arbeitsgemeinschaft) betreut werden. Da diese Gemeinschaftseinrichtungen mit heiklen persönlichen Daten umgehen, musste eine neutrale Aufsichtsinstitution gefunden werden. Was da auf den Bundesbeauftragten zugekommen ist, hat seine Tücken. Künftige Arbeitgeber brauchen eine Reihe von genauen Informationen über die Bewerber auf einen offenen Arbeitsplatz.

Andererseits kann die Weitergabe von zu vielen oder den falschen Daten Langzeitarbeitslosen Chancen verbauen. Sozialdaten sind sensibel, entsprechend genau muss geprüft werden.

Das vor 32 Jahren gegründete Amt des Bundesbeauftragten ist eine ganz besondere Behörde. Rein rechtlich untersteht sie dem Bundesminister des Inneren. Der aber hat gegenüber diesem Amt keinerlei Weisungsbefugnisse. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit handelt bei seiner Arbeit völlig autonom.

Der Bundesbeauftragte hat zwei Dienstsitze. Im mit Abstand größeren in Bonn arbeiten 90 Verwaltungsfachleute und Datentechniker. Für weitere zehn ist Berlin der Dienstort. Hier ist auch der Sitz der Behördenspitze. Die Zweiteilung sei nötig, wird begründet, weil diese Behörde und damit der Bundesbeauftragte gesetzlich verpflichtet sind, Regierung und Politik in einschlägigen Fachfragen zu beraten.

Auch wenn viele Positionen hier mit Bundesbeamten besetzt sind, der Behördenchef selbst ist kein Beamter und kann auch nicht verbeamtet werden. Das schließen die Gesetze aus, in denen der Dienst des Bundesdatenschutzbeauftragten geregelt wird. Danach kann ein Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nur für jeweils fünf Jahre gewählt werden, und mehr als zwei Amtsperioden sind nicht erlaubt.

Der gegenwärtige Amtsinhaber, Peter Schaar, wurde im Jahr 2003 gewählt und 2008 vom Parlament bestätigt. Seine Datenschutzbehörde muss sicherstellen, dass sich der Bund und die Bundesbehörden und dazu die Unternehmen der Telekommunikations- oder Postdienstleistungsbranche allgemein (nicht nur die beiden Branchenriesen) an alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften halten. Daten sind wertvoll. Geraten sie in falsche Hände, können dadurch große Schäden entstehen. Es gilt: "Nicht jeder muss alles über jeden wissen!" So steht es in einer Druckschrift des Amtes.

Als zum 1. Januar 2006 das "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes" in Kraft trat, wurde auch hierfür eine Aufsichtsbehörde gebraucht. Seither ist der oberste Datenschützer Deutschlands auch der "Bundes- Informationsfreiheitsbeauftragte" - keine leichte Aufgabe. Peter Schaar spricht von einem "steinigen Weg", der gegangen werden müsse.

Viele Behörden verstoßen gegen die neuen Vorschriften, die Entscheidungen von Ämtern transparent zu machen sollen. Das neue Gesetz wurde beschlossen, damit nachvollziehbar wird, wie Behördenentscheidungen erarbeitet werden, was für die Beamten zählte und welche Argumente für sie keine Rolle spielten. An so viel Offenheit müssen sich viele Ämter erst noch gewöhnen, zählte doch "Amtsverschwiegenheit" zu den wichtigen Arbeitsprinzipien der Bürokraten. Die Widerstände seien groß, beklagt das Amt.

Datenschutz in Deutschland Der "Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit", Husarenstraße 30, 53 117 Bonn, meldet sich unter Telefon 02 28) 99 77 99-0 oder unter poststelle@bfdi.de . Im Internet ist die Behörde unter www.datenschutz.bund.de zu finden. Wo Ämter sich sperren, Auskünfte zu geben, auf die Bürger nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Anspruch haben, greift der Beauftragte ein, wenn sich Betroffene beschweren. Wer eine Eigenauskunft von Kreditsicherungsvereinen - etwa der Schufa - wünscht, findet im BfDI-Internetauftritt auch Formulare zum Herunterladen, mit denen solche Angaben angefordert werden können.

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