Spionagegeräte Bundesnetzagentur zieht gefährliche Produkte aus dem Verkehr

Bonn · Die Bundesnetzagentur zieht regelmäßig gefährliche Produkte aus dem Verkehr. Der Online-Handel macht den Markt aber kaum kontrollierbar.

 Die Spielzeug-Puppe Cayla wurde 2017 in Deutschland verboten, weil sie Gespräche aufzeichnen und versenden kann.

Die Spielzeug-Puppe Cayla wurde 2017 in Deutschland verboten, weil sie Gespräche aufzeichnen und versenden kann.

Foto: Klees

Das weiße kastenförmige Radio spielt leise Musik vor sich hin. In dem Moment, in dem Uwe Saalmann den Stecker einer Lichterkette in die Steckdose steckt, wird der Empfang schlechter. Als er die Lichterkette anknipst, geht gar nichts mehr: Lautes Rauschen übertönt die Musik. Die beiden Geräte sind nicht miteinander verbunden. Dennoch stört die Lichterkette den Empfang massiv. Saalmann von der Bundesnetzagentur präsentiert mit diesem Versuch, was Produkte anrichten können, wenn sie „elektromagnetisch unverträglich“ sind. Saalmann ist Mitarbeiter der Marktüberwachung der Bundesnetzagentur – der Abteilung, die dafür verantwortlich ist, gefährliche und unerlaubte Produkte aus dem Verkehr zu ziehen.

Geräte, die Funkstörungen verursachen, zu hohe Sendeleistungen haben oder in Deutschland nicht zulässige Frequenzen nutzen, kommen meistens aus Fernost, erklärt Saalmann am Donnerstag bei der Bundesnetzagentur. Das Problem an solchen Produkten sei nicht nur, dass sie vielleicht den Radioempfang des Nachbarn stören: In einem konkreten Fall hatte ein Radiowecker den Funkverkehr zwischen Pilot und Tower am Dortmunder Flughafen unterbrochen. „Dann fahren Kollegen mit einem Peilsender los und suchen die Störung“, erklärt Saalmann.

Fehlende Sicherheitsstandards sind ebenso ein Problem

Die Bundesnetzagentur nahm im vergangenen Jahr 460.000 unsichere Elektrogeräte vom Markt, darunter auch viele Funkkopfhörer, die sicherheitsrelevante Polizeifrequenzen nutzten. Dazu kommt, dass von einigen Elektrogeräte auch Stromschlaggefahr ausgehe oder sie sogar in Brand geraten könnten, erklärt Saalmann und hält eine verkohlte Steckdose in die Luft. Stecker könnten überhitzen, wenn sie nicht die entsprechenden Sicherheitsstandards erfüllten, es drohe in vielen Fällen sogar Gefahr für Leib und Leben.

Ein besonders drastisches Beispiel: Ein Lasergerät zur Haarentfernung für den privaten Gebrauch: „In dieser Variante dürfte es eigentlich nur von medizinischem Personal eingesetzt werden“, so Saalmann. Der Laser könnte bei falscher Anwendung starken Verletzungen verursachen.

Ein weiteres großes Problem sind getarnte Spionagegeräte – in Deutschland eigentlich verboten, über den Online-Handel aber erhältlich. Eines der prominentesten Beispiele ist die Spielzeugpuppe Cayla, deren Vertrieb Anfang 2017 in Deutschland verboten wurde. Die Puppe kann Fragen beantworten. Damit das funktioniert, ist sie über eine App mit dem Internet verbunden, um dort nach den passenden Antworten zu suchen. Das Problem daran sei die Bluetooth-Verbindung. Denn die Puppe kann somit nicht nur Gespräche aufzeichnen, sondern sie auch an ein angeschlossenes Tablet versenden und damit auch an Dritte, beispielsweise den Hersteller. Eine „getarnte sendefähige Anlage“ urteilte die Bundesnetzagentur im vergangen Jahr.

Online-Handel macht die Überprüfungen komplizierter

Aber das Repertoire der Bundesnetzagentur hat noch mehr zu bieten: Eine Cola-Dose mit Minikamera und Mikro oder eine Feuermelderattrappe mit 360-Grad-Kamera, WLan und fernbedienbarer Aufzeichnungsfunktion.

Der wachsende Online-Handel macht es Saalmann und seinen Kollegen nicht unbedingt einfach. Zu groß sei die Schwemme aus asiatischen Ländern. Es sei eine „große Herausforderung“. Daher arbeitet die Bundesnetzagentur auch intensiv mit dem Zoll zusammen – zum Teil auch mit Online-Plattformen. 16.000 verdächtige Warensendungen meldete der Zoll im vergangenen Jahr an die Bundesnetzagentur.

Aber gefährliche Produkte gebe es auch im Einzelhandel. Da könne es für Verbraucher schon hilfreich sein, darauf zu achten, ob das Gerät eine CE-Kennzeichnung haben und eine deutsche Bedienungsanleitung beiliege. Saalmann unterstellt den Händlern keinesfalls Mutwilligkeit, aber auch viele große Geschäfte wie Möbelhäuser oder Elektromärkte seien Franchiseunternehmen. Das heißt, jeder einzelne kaufe auch eigene Produkte von Vertretern ein. Und landen Lichterketten im Handel, die für den Außenbereich gekennzeichnet sind, aber laut Standards nur für innen nutzbar sind.

Verbrauchern, die solche Geräte nutzen, könne auch ein Bußgeld drohen. Aber wenn der Verbraucher keine Ahnung habe, gehe die Bundesnetzagentur schon mit Augenmaß vor, heißt es.

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