Kommentar zu Funklöchern Das Bußgeldverfahren gegen die Mobilfunkfirmen ist ein richtiger Schritt
Meinung | Bonn · Es ist ein Novum: Zum ersten Mal leitet die Bundesnetzagentur Bußgeldverfahren gegen Mobilfunknetzbetreiber ein, weil sie sich nicht intensiv genug um die Beseitigung von weißen Flecken in der Netzversorgung kümmern. Und das ist richtig so, kommentiert unsere Autorin.

Niemand hat ihn gerne in der Nachbarschaft: Langen Vorlauf benötigt die Planung eines Mobilfunkmastes.
Foto: dpa/Roberto PfeilEine rechtliche Verpflichtung wird nur ernstgenommen, wenn auch Konsequenzen bei Verstößen drohen. Sonst ist das Instrument ein stumpfes Schwert. Die Telekommunikationskonzerne kannten die Auflagen, die sich aus der Frequenzauktion ergeben, genau. Insofern ist es folgerichtig, dass die Bundesnetzagentur gegen Mobilfunknetzbetreiber ein Bußgeldverfahren wegen unvollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen beim 4G-Netz eingeleitet hat. Denn die Situation von 2019, als keiner der Netzbetreiber die Versorgungsauflagen von 2015 erfüllte, dies aber ungeahndet blieb, sollte sich nicht wiederholen.