Telefonaktion Das wollten GA-Leser zu ihrem gebuchten Urlaub wissen
Bonn · Bei der GA-Telefonaktion rund um den Urlaub gab es viele Fragen zum Verhalten bei Stornierungen. Und noch immer rennen viele Leser ihrem Geld bei den Veranstaltern hinterher.
16.03.2021
, 19:29 Uhr
Zahlreiche Fragen von Lesern zum Thema Reisen haben die Experten der GA-Telefonaktion am vergangenen Montag erreicht. Im Mittelpunkt standen rechtliche Themen wie die Möglichkeit, ein gebuchtes Ferienhaus in Kroatien wegen der Corona-Pandemie zu stornieren. In den meisten Fällen versuchen die Verbraucher noch immer, ihr Geld für ausgefallene Reisen im vergangenen Jahr zurückzubekommen. Einige Beispiele:
- Dänisches Recht: Ein Anrufer hatte eine Übernachtung auf einer Fähre für eine Überfahrt von den Niederlanden nach Großbritannien gebucht, die die Fährgesellschaft, die in dänischer Hand ist, im Oktober wegen der Pandemie absagte. Das Unternehmen stellte dem Kunden für die ausgefallene Leistung einen Gutschein aus, der bis Ende 2021 gültig ist. Er möchte aber stattdessen die Rückzahlung des Ticketpreises. Die Empfehlung der Experten von der Verbraucherberatung Bonn: Da in diesem Fall dänisches Recht anzuwenden ist, muss sich der Betroffene an das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl wenden (Tel.: 07851-991 480).
- Ferienhaus in Kroatien: Ratgeber für die Leser, die für dieses Jahr ein Ferienhaus in Kroatien gebucht haben, ist ebenfalls das Europäische Verbraucherzentrum. „Es gilt immer das Recht des Landes, in dem das Haus steht“, so die Experten. Das ist auch der Fall, wenn das Objekt von einem deutschen Internetportal vermittelt wurde.
- Camping in der Eifel: Ein Ehepaar hat einen Campingurlaub in der Eifel gebucht, der Stellplatz ist von Ende März bis nach Ostern reserviert und angezahlt. Die Leser sind aber unschlüssig, ob sie nicht wegen steigender Corona-Infektionszahlen von dem Urlaub zurücktreten sollen. Die Anzahlung von 200 Euro erhält das Ehepaar in dem Fall nur zurück, wenn der Campingplatz auf behördliche Anordnung nicht öffnen darf.
- Busreise in die Schweiz: Eine Leserin wartet seit vergangenem Jahr auf ihr Geld, nachdem eine über ein Busunternehmen gebuchte Reise ins Schweizer Kanton Wallis im Juli wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt wurde. Die Experten rieten ihr, das Unternehmen per Einschreiben die Rückzahlung zu fordern und ein gerichtliches Mahnverfahren anzudrohen.
- Reisetipps: Die organisierte Reise macht verantwortungsvollen und sicheren Urlaub möglich, so der Deutsche Reiseverband (DRV). Eine Studie des Robert Koch-Instituts (RKI), die die Auswirkungen von Urlaubsrückkehrern auf das Infektionsgeschehen im vergangenen Sommer untersucht hat, zeige: „Organisierte Reisen im Mittelmeerraum und damit die Pauschalreisegäste der Reiseveranstalter waren kein Treiber der Pandemie.“
- Informationsquellen: Im Internet informieren das Auswärtige Amt und das RKI über Einreisebestimmungen und die Einstufung von Ländern und Regionen als Risikogebiete. Auskunft geben auch die Reisebüros. Prognosen über mittel- und langfristige Einreisebedingungen lassen sich nur schwer machen. Der DRV rechnet damit, dass im Sommer verantwortungsvoller und sicherer Urlaub mit Pauschalreiseveranstaltern zumindest innerhalb Europas möglich ist.