Rauchverbot im Rhein-Sieg-Kreis "Die Theke stirbt aus"

RHEIN-SIEG-KREIS · Vorher waren alle gespannt, nachher waren die einen entspannt und die anderen angespannt. Zur Einführung des Rauchverbots am 1. Mai hatte der General-Anzeiger bei Ordnungsämtern und Wirten nachgefragt, wie sie mit der Situation umgehen würden.

 Längst Vergangenheit: In Lokalen, aber auch in Festzelten, ist das Rauchen seit 1. Mai untersagt.

Längst Vergangenheit: In Lokalen, aber auch in Festzelten, ist das Rauchen seit 1. Mai untersagt.

Foto: DPA

Die Kommunen setzten auf Prävention, die Kneipiers hatten überwiegend Vorbehalte gegen das sogenannte Nichtraucherschutzgesetz, das jeglichen Rauch aus der Gastronomie verbannt. Gut einen Monat später haben wir noch einmal nachgehört. Die Erfahrungen mit dem Rauchverbot in der Gastronomie sind unterschiedlich. Ein Überblick.

Die sechs linksrheinischen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis haben die Einhaltung des Rauchverbots überwiegend der Eigenverantwortung der Wirte und Gäste übertragen und nicht eigens kontrolliert. Nur in Rheinbach zogen die Beamten des Ordnungsamtes Ende Mai los, um freitagnachts nach dem Rechten zu sehen. "Bis auf einen Einzelfall war aber alles ruhig", sagt Stadtsprecher Peter Feuser. Zwei Personen hätten im Eingangsbereich eines gastronomischen Betriebs geraucht. "Da gehen wir aber von Einzelfällen aus. Beide wurden verwarnt, eine Geldstrafe haben wir nicht verhängt", sagt Feuser.

In Alfter, Meckenheim, Swisttal und Bornheim sind die Ordnungsämter allesamt entspannt. Nirgendwo sind Beschwerden von Bürgern eingegangen, die das Nichtraucherschutzgesetz durchgesetzt haben wollten. Eigens kontrolliert haben die vier Kommunen auch noch nicht. "Wir schauen uns das Ganze erst einmal an und sind sehr entspannt", sagt Hans Kremer vom Alfterer Ordnungsamt stellvertretend. In Meckenheim soll aber in naher Zukunft stichprobenartig kontrolliert werden, teilt Sprecherin Marion Lübbehüsen mit.

Nicht ganz so locker sehen die Wirte die Lage. Sie sind größtenteils angespannt. Bei Ingo Pieper, der die Kneipe "Beim Piepsch" in Bornheim-Hemmerich betreibt, ist der Umsatz nach eigenen Angaben seit dem 1. Mai um 15 bis 20 Prozent zurückgegangen. "Die Leute haben sich darauf eingestellt. Sie trinken nur noch fünf statt zehn Bier und gehen früher nach Hause", sagt Pieper.

Vielen seiner Kunden würde das Flair fehlen. Die Knobelrunde steht schon vor dem Aus, weil die wenigen Nichtraucher zu oft alleine am Tisch sitzen, während vor der Tür gequalmt wird. Auch für Albert Berg, der in Rheinbach an der Pützstraße die "Alte Post" führt, hat das Rauchverbot nur negative Aspekte, auch wenn er selbst noch keinen merklichen Umsatzrückgang verzeichnet hat. "Einige Gäste beschweren sich aber, dass sie ständig vor die Tür müssen. Dadurch kommt viel Unruhe in die Kneipe. Zwei Stammkunden habe ich auch schon verloren", klagt Berg.

Jürgen Unkelbach betreibt an der Hauptstraße in Meckenheim das "Alt-Meckenheim". Er sagt: "Die Theke stirbt aus." Da er den Verlust durch die Raucher, die nicht mehr kommen, durch die gestiegene Anzahl von Essensgästen wett macht, da er keine reine Eckkneipe betreibt, steht er dem neuen Gesetz weiterhin neutral gegenüber. Zwar sei auch bei ihm die Entwicklung negativ, "aber das ist schon das ganze Jahr so, weil die Menschen weniger weggehen und das Wetter nicht mitspielt". Einen direkten Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutzgesetz sieht Unkelbach nicht.

Rauchfrei seit 1. Mai

Seit dem 1. Mai gilt in NRW das Nichtraucherschutzgesetz. Rauchen in gastronomischen Betrieben oder auch Festzelten ist dann verboten, Raucherclubs sind illegal. Erlaubt ist das Rauchen dann nur noch im Freien oder in geschlossener Gesellschaft, sofern es sich um private Familienfeiern oder Feste mit "personengebundener Einladung" handelt. Vereins- oder Firmenfeste gehören nicht dazu. Zuständig für die Kontrolle des Gesetzes ist das Ordnungsamt. Wirte und Veranstalter müssen auf das Verbot durch Schilder hinweisen.

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