Geldwäschebestimmungen Ein Basiskonto ab vier Euro

KÖLN · Die Preise variieren bei Banken in der Region. Eine Duldungsbescheinigung reicht als Identifikation für Flüchtlinge aus.

 Ein Basiskonto muss Basisdienste wie Ein- und Auszahlungen gewährleisten.

Ein Basiskonto muss Basisdienste wie Ein- und Auszahlungen gewährleisten.

Foto: picture alliance / dpa

Seit dem 19. Juni hat jedermann das Recht, die Eröffnung eines Girokontos bei einem Kreditinstitut zu verlangen. Das gesetzlich vorgeschriebene Basiskonto soll auch Obdachlosen, Flüchtlingen und Asylsuchenden zur Verfügung stehen. Es ist ein Guthabenkonto, das nicht überzogen werden kann, also keine Möglichkeit der Verschuldung enthält.

Diskutiert wird darüber, wie Flüchtlinge und Asylsuchende sich als Kunden legitimieren können. Nach dem Geldwäschegesetz muss ein Personalausweis oder ein Pass mit Lichtbild vorgelegt werden. Flüchtlinge und Asylsuchende können oder wollen das nicht immer.

Manche, so wird behauptet, haben ihre Papiere absichtlich „verloren“, um sich in der Hoffnung auf bessere Asylchancen etwa als Syrer auszugeben, die sie nicht sind. Oft muss man sich auf Angaben verlassen, die sie selbst machen.

Vorübergehend hatte die Aufsichtsbehörde Bafin eine gewisse Aufweichung der strengen Geldwäschebestimmungen zugelassen. Mittlerweile wurde diese Nachgiebigkeit durch die Identitätsprüfungsverordnung des Bundesinnenministeriums sanktioniert.

Danach können Flüchtlinge beziehungsweise Asylsuchende sich durch Duldungsbescheinigung (Aussetzung der Abschiebung) oder Nachweis der Registrierung (Ankunftsnachweis) ausreichend identifizieren.

Das ist wichtig für große Privat- und Geschäftsbanken, die in den USA tätig sind. Sie befürchteten Strafen der US-Behörden für den Fall, dass Basiskonten mit vagen Angaben zur Identität des Inhabers zur Geldwäsche und Terrorfinanzierung missbraucht würden. Diese Gefahr scheint nun gebannt; die Institute können sich im Zweifel auf die Verordnung berufen.

Ganz neu ist das Basiskonto nicht. Es gab Bürgerkonten oder Konten für jedermann, ohne Überziehungsmöglichkeit. Das Basiskonto geht aber, was den Umfang der Anspruchsberechtigten und der Leistungen betrifft, darüber hinaus.

So ist es folgerichtig, dass der Zugang zu Bürger- und Jedermann-Konten nun meistens geschlossen, der Bestand „eingefroren“ und das Basiskonto als neues Modell installiert wird. Die Kölner Bank beziffert ihren Altbestand mit 600 Konten. Auf ihrem neuen Basiskonto sind bisher 20 Flüchtlinge eingetrudelt.

Basiskonten müssen Basiszahlungsdienste gewährleisten: Bareinzahlungen und -auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Hinsichtlich der Gebühren, die „angemessen“ sein sollen, haben sich Postbank und Commerzbank mit 5,90 Euro und 6,90 Euro im Monat günstig positioniert.

Die Kreissparkasse Köln ist mit einer Grundgebühr von vier Euro dabei. Alle Buchungen werden jedoch extra berechnet, bei Postbank und Commerzbank nur beleghafte Überweisungen. Die sind bei der Sparkasse Köln-Bonn und bei der Kölner Bank im Preis von 7,95 Euro enthalten.

Die Deutsche Bank berechnet 8,99 Euro, die Volksbank Bonn Rhein-Sieg sogar 9,90 Euro (beide ohne beleghafte Überweisungen). Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg rechtfertigt ihren Preis mit zusätzlichen Leistungen und einem höheren Überwachungsaufwand.

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