Unterbringung im Krankenhaus Einzelzimmer längst kein Standard

KÖLN · Wer ins Krankenhaus muss, möchte sich dort einigermaßen wohl fühlen. Kann man das in einem Mehrbett-Zimmer, in das gesetzlich Versicherte normalerweise eingewiesen werden?

Gegen einen Aufpreis von etwa 50 Euro pro Nacht bieten Kliniken an, sich auf eigene Kosten in ein Zweibett-Zimmer einzukaufen. Alternative ist für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Zusatzversicherung, die eine komfortable Unterbringung gewährleisten soll.

Stationäre Zusatzversicherungen vermitteln die Ersatzkassen für ihre Kooperationspartner aus der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Barmer GEK für HUK Coburg, die Techniker Krankenkasse für Envivas aus dem Generali-Konzern. Eigene "Wahltarife" bietet die AOK Rheinland/Hamburg an. Kann man die Tarife vergleichen, und was kommt dabei heraus?

In der Privaten Krankenversicherung ist es üblich, Ein- oder Zweibett-Zimmer mit der Behandlung durch den Chefarzt zu kombinieren. Das entspricht der Erfahrung, dass die Krankenhäuser ihre besseren Zimmer gern für Patienten reservieren, die auch ärztliche Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Der Monatsbeitrag ist nach Eintrittsalter eng gestaffelt.

Bei Envivas sind es 36,80 Euro für 21-Jährige, 54,14 Euro für 40-Jährige, 98,67 Euro für 65-Jährige. HUK Coburg berechnet in diesen Altersklassen 24,80 Euro, 36,36 und 69,36 Euro. Die Coburger sind auch günstiger für den Fall, dass der Kunde die versicherte Leistung nicht in Anspruch nimmt, sei es, dass es ihm im Dreibett-Zimmer gut gefällt und der "normale" Arzt freundlich und kompetent ist, sei es, dass bessere Unterkünfte und Chefärzte oder gleichgestellte Mediziner nicht verfügbar sind. Dann werden pro Tag 40 Euro für die Unterkunft und 30 Euro für die ärztliche Behandlung vergütet. Bei Envivas sind es je 15 Euro.

Die Tarife der AOK Rheinland sind damit nicht wirklich vergleichbar, weil die Chefarzt-Behandlung fehlt. Die dürfe man als gesetzliche Kasse nicht anbieten, so die AOK. Das Zweibett-Zimmer kostet bei ihr 9,40 Euro im Monat für 20 bis 40-Jährige, 16,80 Euro bis zu 65 Jahren, danach 52 Euro. Das Einbett-Zimmer ist teurer: 15,30 Euro, 27,50 und 85,20 Euro. Ein Vorteil für den Kunden: Die in der PKV üblichen Risikoprüfungen und Wartezeiten zwischen Versicherungs- und Leistungsbeginn gibt es nicht.

Vergütet werden bei mangelnder Zimmer-Kapazität 27,50 Euro für den Verzicht auf das Zweibett- und 45 Euro für den Verzicht auf das Einbettzimmer. Diese Ausgleichszahlung bekommt der AOK-Versicherte aber nur, wenn keine Ein- oder Zweibett-Zimmer zur Verfügung stehen, nicht, wenn er es sich anders überlegt.

Die Krankenhaus-Gesellschaft führt keine Statistik über Zimmergrößen. Standard ist das Mehrbettzimmer. Die Nachfrage nach Einzel- oder Zweibettzimmern ist aber offenbar größer als das Angebot. Deshalb die Ausgleichszahlungen für versicherte, aber nicht erfüllbare Unterbringungswünsche.

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