Ermittlungen gegen Garvens Es brodelt weiter am Flughafen Köln/Bonn

KÖLN · Die Ermittlungen gegen den früheren Chef des Flughafens Köln/Bonn Michael Garvens könnten bald eingestellt werden. Garvens Anwalt ist verärgert, dass Details jetzt wieder in der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Ein Aufhebungsvertrag besiegelte im Dezember 2017 die einvernehmliche Trennung des Flughafens und des langjährigen Chefs Michael Garvens.

Ein Aufhebungsvertrag besiegelte im Dezember 2017 die einvernehmliche Trennung des Flughafens und des langjährigen Chefs Michael Garvens.

Foto: picture-alliance/ dpa

Der Abgang von Flughafenchef Michael Garvens schlägt auch Monate später noch hohe Wellen. Dabei hätte durch einen Aufhebungsvertrag Mitte Dezember 2017 eine einvernehmliche Trennung des langjährigen Chefs und des Köln/Bonner Airports besiegelt werden sollen. Und auch unter die wochenlange Schlammschlacht, bei der es auch noch um den Vorsitz des Aufsichtsrates ging, hätte ein Schlussstrich gezogen werden können.Dass jetzt wieder Details in der Öffentlichkeit diskutiert werden, bringt Rolf Bietmann, den Anwalt von Garvens, in Rage: „Da wird Wohlverhalten vereinbart und dann wird aus vertraulichen Unterlagen unter Umgehung des Rechts zitiert, um Jemanden zu schädigen“, sagte Bietmann.

In Aufhebungsverträgen wird in der Regel nicht nur die Abfindung für ein vorzeitiges Vertragsende geregelt. Das dürfte bei Garvens, dessen Vertrag noch über vier Jahre lief, eine erkleckliche Summe gewesen sein. Bietmann sagte aber damals nur, die Regelung sei „wirtschaftlich vertretbar“. Und neben Wohlverhalten verzichten die Vertragspartner in der Regel auch darauf, weitere Ansprüche geltend zu machen. Zumindest äußerte sich Bietmann entspannt, als der Flughafen das doch tat. „Vor dem Hintergrund der bestehenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Flughafen und Herrn Garvens über die im wechselseitigen Einvernehmen erfolgte Aufhebung des Geschäftsführervertrages gehen wir mit den angeblich noch geltend zu machenden Ansprüchen gelassen um.“

Der Gesellschafterversammlung des Flughafens hatten den Aufsichtsrat Ende Juni angewiesen, Schadenersatzansprüche gegen Garvens und „weitere (ehemalige) Mitarbeiter“ geltend zu machen. Inzwischen seien die erforderlichen Schritte eingeleitet, teilte der Flughafen mit. Mehr sagt er in dieser Angelegenheit nicht. Im Falle von Garvens muss sich der Flughafen aber wohl an Garvens Managerversicherung halten. Dann kann es zu der merkwürdigen Situation kommen, dass Garvens als Zeuge aussagen muss, wo es um seine angeblichen Verfehlungen geht. Die sind von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und zwei Anwaltskanzleien im Auftrag des Aufsichtsrats für rund vier Millionen Euro untersucht worden.

Es geht um die teils lange Freistellung von Mitarbeitern oder um Zahlungen ohne Gegenleistung an eine Frachtfirma, was auch ein Steuervergehen gewesen wäre, weil dabei kein Vorsteuerabzug erfolgen darf. Bietmann betont, es haben Gegenleistungen gegeben. Und für Personal war Garvens zumindest ab November 2016 nicht mehr zuständig. Garvens soll auch Druck ausgeübt haben, damit sich ein bestimmter Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss 2017 ansieht. Bei der Auswahl dürften aber auch Aufsichtsrat und Gesellschafter gefragt worden sein.

Letztlich ist die Liste der Vorwürfe im Zuge der Prüfungen kürzer geworden. Offenbar so kurz, dass der Aufsichtsrat den Aufhebungsvertrag im Dezember schloss. Auch der vermeintliche Millionenschaden schrumpfte und damit ein möglicher Schadenersatz.

Und ein Untreueverfahren der Staatsanwaltschaft wird nach Medienberichten bald zu den Akten gelegt. Bei der Staatsanwaltschaft heißt es offiziell aber, das Verfahren laufe noch. Und zu Steuerverfahren gibt es üblicherweise keine Auskunft.

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