Freihandelsabkommen EU will regionale Spezialitäten wie Kölsch schützen

BRÜSSEL/KÖLN · Die EU-Kommission will in den Verhandlungen mit den USA über ein Freihandelsabkommen regionale Spezialitäten schützen. Mit Blick auf bestehende Siegel betonte ein Sprecher am Dienstag, die Wahrung dieser Herkunftsbezeichnungen sei eine der Hauptprioritäten der EU.

 Kölsch-Brauer wollen sich gegen Aufweichung des Schutzes der Biersorte wehren.

Kölsch-Brauer wollen sich gegen Aufweichung des Schutzes der Biersorte wehren.

Foto: dpa

Zuvor hatte Bundesagrarminister Christian Schmidt betont, man könne nicht jede Wurst- und Käsesorte schützen, wenn man das Freihandelsabkommen wolle. Schmidts Sprecher stellte nach Protesten dann aber klar: "Mit ihm wird es keine Nürnberger Rostbratwurst made in Kentucky geben." Es gehe vielmehr darum, dass im Rahmen der Verhandlungen mit den USA die europäischen Vorschriften zum Schutz traditioneller und regionaler Spezialitäten auch in Europa wieder ernster genommen werden.

"Den Namen Kölsch wollen wir nicht hergeben", sagte Christian Kerner, Geschäftsführer des Kölner Brauerei-Verbandes. Über sechs Millionen Touristen kämen jedes Jahr nach Köln. Sie wollten auch etwas von hier trinken, und das in guter Qualität. Kölsch darf nach der Kölsch-Konvention des Brauerei-Verbandes nur in Köln gebraut werden sowie noch in zwei Brauereien in Brühl und Wiehl, die vor Inkrafttreten der Konvention Kölsch hergestellt hatten. Kerner sieht die Marke Kölsch durch Konvention und interne Regelungen gut geschützt. Die Brauer müssten sich keine ganz großen Sorgen machen.

"Das EU-Siegel "geschützte geografische Angabe" ist uns sehr wichtig", heißt es auch bei der Grafschafter Krautfabrik in Meckenheim, die den Grafschafter Goldsaft herstellt. Das Rheinische Rübenkraut erhielt 2012 das EU-Siegel. Es garantiere Regionalität und gebe Verbrauchern eine Orientierungshilfe, die Wert auf regional erzeugte Rohstoffe und in der Region verarbeitete Lebensmittel legten, so das Unternehmen.

Es gibt drei EU-Siegel. "Geschützte Ursprungsbezeichnung" erhalten Lebensmittel, die in einem bestimmten Gebiet nach bestimmten Verfahren erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Bei Parma-Schinken kommen etwa die Schweine aus der Region und der Schinken wird auch dort verarbeitet. Bei geschützten geografischen Angaben muss die Produktherkunft oder ein Verarbeitungsschritt aus der Region kommen. Hopfen für Kölsch wird etwa nicht in der Region angebaut. Bei garantierten traditionellen Spezialitäten müssen nur Rezept oder Verarbeitungsweise einen regionalen Ursprung haben. raz/dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort