Prozess in Bonn Familie Deichmann sieht sich von den Oppenheim-Esch-Fonds getäuscht

BONN · Bereits 1600 Seiten dick ist die Akte, mit der sich derzeit die Richter der 2. Zivilkammer am Bonner Landgericht beschäftigen müssen: Erneut geht es um einen Schadensersatzprozess im Zusammenhang mit dem finanziellen Niedergang mehrerer Oppenheim-Esch-Fonds.

Diesmal klagen der Schuhhändler Heinz-Horst Deichmann und seine Kinder - es ist das zweite von insgesamt 14 in Bonn laufenden Verfahren um die Immobilienfonds.

Die nicht selbst vor Gericht erschienenen Deichmanns fordern in dem seit drei Jahren laufenden Rechtsstreit unter anderem von der Bank Sal. Oppenheim, dem Bauunternehmer Josef Esch sowie der Sparkasse Köln/Bonn mehr als 30 Millionen Euro. Ab 1997 hatte die Familie Darlehen zur Finanzierung der Fonds aufgenommen.

Ohne den Einsatz eigenen Kapitals sollte das Vermögen der Dynastie erweitert werden - durch Abschreibungen und Steuerersparnisse. Stattdessen hatten die Kläger Millionen zuschießen müssen. Und das, obwohl die Fonds als "Rundum-Sorglos-Paket" angepriesen worden seien.

Jetzt behaupten die Kläger, beim Abschluss von drei bestimmten Immobilienfonds - Ossendorf-Hürth, Köln-Rheinhallen sowie Köln-Messe - nicht ausreichend über die Risiken informiert gewesen zu sein. Die Rede ist von Aufklärungsverstößen und einer sittenwidrigen Schädigung.

Doch wie schon im ersten, vom Bankierserben Wilhelm von Finck junior geführten Prozess im Komplex Oppenheim-Esch, bei dem sich die Parteien im September vor dem Landgericht getroffen hatten, stehen die Zivilrichter auch der Klage der Deichmanns skeptisch gegenüber: "Ob die Sache zum Erfolg führt, daran müssen wir zweifeln", so die Vorsitzende Richterin Margret Dichter.

Grund dafür ist zunächst, dass die Richter Heinz-Horst Deichmann nicht mit einem normalen Anleger gleichsetzen. Der Kläger sei ein Unternehmer, dem Berater zur Seite gestanden hätten und der durch weitere Beteiligungen vor 1997 auch tiefer gehende Erkenntnisse in dem Bereich erworben habe.

Ein weiteres rechtliches Problem sehen die Richter in der Frage, ob nicht ein Teil der eventuellen Verstöße bereits verjährt ist. Auf den Vorschlag des Gerichts, dass die Klage zurückgenommen wird und die Beklagten dafür im Gegenzug auf die Erstattung ihrer Kosten verzichten, gingen die Prozessbeteiligten aber gar nicht näher ein.

Ein Ende des Prozesses ist derzeit nicht in Sicht: Die Anwälte beider Seiten wollen weitere Schriftsätze einreichen. Die nächsten vier Klagen von weiteren Anlegern, die in die Kölner Immobilien investiert hatten, werden im November vor dem Bonner Landgericht verhandelt. (Az: LG Bonn 2 O 374/09)

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