Bafin stärkt Verbraucherschutz Finanzaufsicht fordert Banken persönlich zur Gebührenrückzahlung auf

Bonn · Es gibt weiterhin Streit zwischen Kunden und ihren Banken, zu viel gezahlte Gebühren zurückzuzahlen. Die Bafin bestätigt den Anspruch der Bankkunden, die Sparkasse Köln-Bonn hält dagegen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes vor einem Jahr.

 Die Bonner Zentrale der Bafin lässt derzeit an der Justus-von-Liebig-Straße in Dransdorf bauen. Ob der Umzug bis zum Jahresende klappt?

Die Bonner Zentrale der Bafin lässt derzeit an der Justus-von-Liebig-Straße in Dransdorf bauen. Ob der Umzug bis zum Jahresende klappt?

Foto: Jana Fahl

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) baut den kollektiven Verbraucherschutz weiter aus. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Behörde, die in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen feiert, deutlich gemacht, dass sie stärker auf diesem Gebiet tätig werden will, als sie Kunden einen Rückerstattungsanspruch auf Bankgebühren zuerkannte, die ohne ihre Zustimmung erhoben wurden. Inzwischen seien mit den Kreditinstituten, die die Rückerstattung verweigerten, persönliche Gespräche geführt worden, teilte die Bafin am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts 2021 mit. Man habe deutlich gemacht, dass eine weitere Weigerung Konsequenzen haben könnte, sagte Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch.

Die Bafin hat seit August 2021 mit Mark Branson einen neuen Präsidenten, sein Vorgänger Felix Hufeld musste nach dem Bilanzfälschungsskandal bei Wirecard gehen. Branson war zuletzt Chef der Schweizer Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma. Bei einer Pressekonferenz in Frankfurt, die auch im Internet übertragen wurde, bezeichnete er das deutsche Finanzsystem als stabil, was die unmittelbaren Folgen des Krieges in der Ukraine angehe. Die gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen seien verkraftbar, weil die Verflechtungen mit diesen Ländern und der Ukraine begrenzt seien. Problematischer könnten die Zweit- und Drittrundeneffekte werden, weil der Krieg das Wirtschaftswachstum weltweit bremse. Die steigenden Energiepreise trieben die Inflation, was Zinsanhebungen immer wahrscheinlicher mache. „Und wir wissen, dass die militärische, handelspolitische oder energiepolitische Lage jederzeit stark eskalieren könnte, woraufhin es unweigerlich zu Marktturbulenzen käme“, erklärte Branson.

Als eine der größten Herausforderungen für die deutsche Finanzbranche bezeichnete der Bafin-Präsident das niedrige Zinsniveau, das vor allem Lebensversicherer und Pensionskassen weiterhin auf eine „harte Probe“ stelle. Derzeit beaufsichtige die Bafin rund 20 Lebensversicherer und gut 30 Pensionskassen, die Altlasten aus früheren Garantieversprechen hätten. Ein abrupter und kräftiger Zinsanstieg als Folge der Inflation wäre für die Banken aber ebenso verheerend. Wie resistent die deutschen Institute gegen ein solches Szenario wären, wird seit April in einem Stresstest geprüft.

Die Rückerstattung von Bankgebühren beschäftigt die Branche seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom April 2021, der Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für rechtswirksam erklärte, wenn Kunden diesen ausdrücklich zugestimmt haben. Bis dahin galt, dass die Zustimmung bei fehlendem Widerspruch erteilt war. Viele Banken haben seitdem zu viel gezahlte Gebühren aus den vergangenen Jahren zurückgezahlt, entweder von sich aus oder auf Aufforderung der Kunden.

Einige Kreditinstitute, darunter die Sparkasse Köln-Bonn, weigern sich aber, dies zu tun. Exekutivdirektor Pötzsch sagte, man habe den betroffenen Banken in persönlichen Gesprächen deutlich gemacht, dass eine weitere Weigerung „Konsequenzen“ haben könnte. „Sie haben verstanden, was da gegebenenfalls im Raume steht.“ Exekutivdirektor Raimung Röseler ergänzte: „Ansonsten ist die fachliche Eignung oder die persönliche Zuverlässigkeit der Vorstände fraglich.“ Die Sparkasse Köln-Bonn bekräftigte gegenüber dem General-Anzeiger, dass die „unwirksam erklärte Zustimmungsfiktion innerhalb der letzten drei Jahre bei uns nicht zum Einsatz“ gekommen sei. Sie beruft sich darauf, dass die letzten Preisanpassungen mehr als dreieinhalb Jahre zurückliegen und daher der Rückzahlungsanspruch aus ihrer Sicht verjährt sei.

Im Sinne des kollektiven Verbraucherschutzes ist es laut Pötzsch auch, dass die Bafin im März dafür gesorgt hat, dass Depotüberträge nicht länger als drei Wochen dauern dürfen. In der Praxis habe sich das sehr, sehr lange hingezogen, so Pötzsch. Als weiteres Beispiel nannte er Produktinterventionsverfahren auf dem Grauen Kapitalmarkt, wo die Regelungen nicht so scharf sind wie auf dem geregelten Markt. 54 Interventionen habe es gegeben, die Produkte seien entweder nicht mehr angeboten oder so geändert worden, dass es keine Bedenken mehr gab. Am Ende wurde ein Produkt untersagt.

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