Je Kunde oder je Konto? Banken berechnen unterschiedliche Freibeträge bei Strafzinsen

Köln · Die Banken haben unterschiedliche Freibeträge, ab denen die Strafzinsen weitergegeben werden. Normalerweile wird der Freibetrag pro Kunde berechnet. Deutsche Bank und Postbank gewähren ihn je Konto.

 Zahlreiche Euroscheine liegen auf einem Haufen.

Zahlreiche Euroscheine liegen auf einem Haufen.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Strafzinsen, auch Verwahrentgelt genannt, sind ein unerschöpfliches Thema. Die Kreditinstitute zahlen, wenn sie überschüssige Liquidität bei der Eurpäischen Zentralbank parken, Strafzinsen von 0,5 Prozent. Das geben sie als Verwahrentgelt an Kunden mit erheblichen Liquiditätspolstern auf Girokonten, Tagesgeld-und Anlagekonten weiter. Freibeträge in unterschiedlicher Höhe sorgen dafür, dass nur der darüberhinausgehende Betrag belastet wird.