Streit um Strafzinsen Gericht billigt Kündigung von Girokonto

Köln · Das Landgericht Köln hat die Kündigung eines Girokontos bei der Sparkasse Leverkusen für rechtens erklärt. Der Kunde hatte sich geweigert, Strafzinsen zu entrichten oder das Guthaben von 13 Millionen Euro zu reduzieren.

 Das Landgericht Köln hat die Kündigung eines Girokontos bei der Sparkasse Leverkusen für rechtens erklärt.

Das Landgericht Köln hat die Kündigung eines Girokontos bei der Sparkasse Leverkusen für rechtens erklärt.

Foto: dpa/Lucas Bäuml

Kreditinstitute versuchen Strafzinsen von 0,5 Prozent, die sie für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen, an Kunden mit höheren Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten weiterzugeben. Für Bestandskonten brauchen sie nach bisheriger Rechtsprechung die Zustimmung der Kunden oder eben deren Bereitschaft, auf andere Geldanlagen umzusteigen. Was macht man mit Kontoinhabern, die weder das eine noch das andere akzeptieren? Letzte aber umstrittene Möglichkeit ist die Kündigung der Kontoverbindung. Das Landgericht Köln hat eine entsprechende Kündigung der Sparkasse Leverkusen für rechtens erklärt (Az.: 22 O 23/20). Sie sei, so das Gericht nach Angaben einer Sprecherin, mit dem Kündigungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vereinbar. Es sei nachvertraglich eine Äquivalenzstörung eingetreten. Mit anderen Worten, die bei Vertagsabschluss nicht vorhergesehene Strafzinszahlung an die EZB führe zu einer einseitige Belastung des Instituts. Daher sei es der Sparkasse nicht zuzumuten, das Konto weiterzuführen.