Ermittlungen gegen Ido Gericht sieht Verdacht von Straftat bei Abmahnverein

Bonn · Der aus dem Verfahren gegen die Bonner Kleinunternehmerin Vera Dietrich bekannte Abmahnverein Ido könnte bald selbst im Mittelpunkt einer Anklage stehen. Das Oberlandesgericht Köln hält es für möglich, dass sich deren Hauptgeschäftsführerin Sarah Spayou strafbar gemacht hat.

Der als Abmahnverein bekannte Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting (Ido) könnte bald im Fokus der Kölner Staatsanwaltschaft stehen. Wie der General-Anzeiger auf Anfrage erfuhr, hält das Oberlandesgericht (OLG) Köln es für möglich, dass sich die Hauptgeschäftsführerin Sarah Spayou strafbar gemacht hat, indem sie eine falsche eidesstattliche Versicherung im Verfahren gegen die Bonner Kleinunternehmerin Vera Dietrich abgab. Der zuständige Senat habe deshalb entschieden, „dass die Akte der Staatsanwaltschaft zugesendet werden wird mit dem Hinweis, dass der Verdacht auf eine Straftat bestehen könnte“, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Das OLG hatte dem Ido in der mündlichen Verhandlung Anfang November die Klagebefugnis abgesprochen. Der Verein hatte Dietrich, die Schals in einem Webshop verkaufte, zuvor abgemahnt, weil sie bei einem Artikel die genaue Materialzusammensetzung nicht aufgeführt hatte. Als sie sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, versuchte der Ido, dies auf dem Gerichtsweg zu erzwingen. Im Fall Dietrichs scheiterte er damit sowohl vor dem Bonner Landgericht als auch in der Berufung vor dem OLG.

Jährlich Tausende Abmahnungen

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Spayou ermittelt. Die Anklagen hatten die Gerichte bisher aber mangels hinreichenden Tatverdachts verworfen. Dietrichs Anwalt Christian von der Heyden hatte dem Ido vor dem OLG vorgeworfen, als Schutzgeldgemeinschaft zu agieren, die kleine Onlinehändler in den Verein drängt, indem sie ihnen zusagt, sie mit Abmahnungen in Ruhe zu lassen.

Umfragen zufolge verschickt der Ido jährlich Tausende Abmahnungen, die häufig nur Lappalien beim Onlineauftritt betreffen. Dafür sind pro Fehler mehrere tausend Euro Strafe zu zahlen. Die Händler treibt das entweder in den Ruin oder sie schließen ihr Gewerbe resigniert, so wie auch Dietrich ihren Shop nicht mehr betreibt. Sie hat nun über eine Petition im Bundestag erreicht, dass die Bundesregierung eine Gesetzesänderung plant, um den Abmahnmissbrauch zu beschränken. Die Reform sei nicht ausreichend, meint sie aber.

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