Geteilte Freude über das neue Gesetz

Geschäfte in Nordrhein-Westfalen dürfen künftig an einem Adventssonntag öffnen

Geteilte Freude über das neue Gesetz
Foto: Lannert

Rhein-Sieg-Kreis. Das neue NRW-Ladenöffnungsgesetz, das am 1. Dezember in Kraft treten soll, soll entgegen dem ursprünglichen Entwurf ( der GA berichtete) nun doch einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent zulassen. Das teilte jetzt die Landtagsabgeordnete Ilka von Boeselager mit - und damit sei besonders einem Anliegen aus dem Rhein-Sieg-Kreis Rechnung getragen worden.

"Nach der bisherigen Regelung konnten die Geschäfte in unseren Städten und Gemeinden von einem Weihnachtsmarkt, der auf einen Dezembersonntag fällt, nicht profitieren, da eine Ladenöffnung grundsätzlich nicht vorgesehen war." Wer also einen kleinen Adventsmarkt anbiete, könne das nun zusätzlich mit einem verkaufsoffenen Sonntag kombinieren.

Die Landtagsabgeordnete sieht darin einen Wettbewerbs-Faktor: "Im Vergleich mit den Großstädten, die Samstag für Samstag Markt und Handel kombinieren, ist es wichtig, dass dann auch unserer Gewerbe vor Ort die Pforten öffnen kann." Das neue Gesetz, das Mitte November verabschiedet werden soll, stößt allerdings bei den Gewerbevereinen auf ein geteiltes Echo. "Was heilig ist, sollten wir auch heilig lassen und dieses Tabu nicht brechen", sagte Sven Goebel, Vorsitzender des Meckenheimer Verbunds, auf Anfrage.

Die Geschäfte nun an einem Adventssonntag aufzumachen, sei nach seinem Geschmack nicht angebracht. "Damit wird dem konsumorientierten Denken doch nur noch mehr Vorschub geleistet." Für die Verbraucher böten sich genügend Einkaufsmöglichkeiten in der Adventszeit. Die zunehmende Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes gehe auf Kosten der ländlichen Geschäftszentren. "Wir müssen hier einen viel höheren Aufwand treiben, um die Kunden zu locken. Am Ende haben wir nicht mehr Geld als vorher in der Kasse, es verteilt sich unterm Strich nur."

Im vergangenen Jahr hätten die Meckenheimer am ersten Adventssonntag, der auf einen den letzten Novembersonntage fiel, ihre Geschäfte geöffnet, um vom Weihnachtsgeschäft zu profitieren. Goebel: "Das Ergebnis war auch nicht besser als sonst." Dennoch werde er die Möglichkeit mit den Gewerbetreibenden besprechen. "Uns steht in diesem Jahr theoretisch noch ein verkaufsoffener Sonntag zur Verfügung. Der könnte, falls gewünscht, dann mit dem Weihnachtsmarkt am Wochenende 9./10. Dezember eingelöst werden."

Für die Rheinbacher wird das geänderte Ladenschlussgesetz keine Auswirkungen haben, meint Gewerbevereinschef Paul Nelles: "Wir hatten schon vier verkaufsoffene Sonntage." Allerdings werde der Vorstand mit seinen Mitgliedern für nächstes Jahr überlegen, ob einer der verkaufsoffenen Sonntage künftig mit dem Weihnachtsmarktwochenende kombiniert werden soll.

Den Bornheimern kommt die Änderung sicher entgegen: Schließlich öffneten viele Geschäftsleute in der Vergangenheit schon anlässlich des Weihnachtsmarktwochenendes ihre Läden.

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