Portale im Test Das sind die Fallstricke bei der Grundsteuer-Anmeldung

Eitorf/Bonn · Viele Nutzer ärgern sich über das „Elster“-Portal, über das Grundstückbesitzer die Daten für die neue Grundsteuer eingeben müssen. Wir haben es selbst getestet und gleich auch das neue Portal des Bundes.

 Immobilienbesitzer müssen die Grundsteuerdaten seit 1. Juli über das Elster-Portal ihrem Finanzamt übermitteln.

Immobilienbesitzer müssen die Grundsteuerdaten seit 1. Juli über das Elster-Portal ihrem Finanzamt übermitteln.

Foto: dpa/Marijan Murat

Viele Nutzer ärgern sich über das „Elster“-Portal – unübersichtlich, nutzerunfreundliche Erklärungen, bürokratisch, technisch nicht ausgereift lautet die Kritik. Über das Portal müssen Immobilienbesitzer vom 1. Juli bis 31. Oktober diesen Jahres die Daten für die neue Grundsteuer eingeben. Wir haben Elster selbst getestet und gleich auch das neue Portal des Bundes grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de.

Grundsteuerdaten über Elster - so funktioniert’s

In der dritten Juliwoche haben meine Frau und ich uns bei Elster angemeldet. Benutzernamen eingeben, Sicherheitsabfrage abwarten und kurze Zeit später erhält man die Zugangsdaten und eine Aktivierungs-ID per Mail. Bis hierhin wunderbar. Jetzt könnte man eigentlich loslegen, aber weit gefehlt, denn um die lästigen Formulare endlich ausfüllen zu können, muss man noch ein paar Tage warten, da einem der Elster-Zugangscode per Post zugeschickt wird. Also Aktivierungs-ID per Mail, Zugangscode per Post. Sicherheit geht vor in der deutschen Bürokratie, denke ich mir.

Nach ein paar Tagen überrascht mich mein Postbote mit einem Schreiben der Finanzverwaltung NRW. Hurra, es ist der noch fehlende Zugangscode für mein Elster-Konto. Jetzt kann es endlich losgehen. Schnell auf die Elster-Seite, alles eingeben und den Reiter mit den Fragebögen zur Grundsteuer anklicken. Die persönlichen Angaben sind schnell gemacht. Auch das Schreiben des Finanzamtes Siegburg, das Ende Juni gekommen war, hilft, denn dort befand sich eine Anlage mit wichtigen Angaben zum Grundbuchblatt, der Fläche, dem Bodenrichtwert und dem Flurstück unseres Hauses.

Einfach, dachte ich. Die Zahlen stehen ja alle schon da, also nur in das elektronische Formular eintragen und fertig. Aber nun lauern die ersten Stolpersteine. Meine Frau und ich sind zwar beide Besitzer des Hauses und werden auch gemeinsam steuerlich veranlagt, meine Frau hat aber eine andere Steuer-ID als ich. Also korrigieren. Bei der Anlagenauswahl des Hauses ist zwar GW1 automatisch bereits angekreuzt, GW2 (Anlage Grundstück) muss ich aber auch ankreuzen, sonst komme ich später nicht weiter. Auch die „Nullen“ aus dem Schreiben des Finanzamtes, die vor den Daten beispielsweise zum Flurstück stehen, können nicht eins zu eins eingetragen werden. Was nun?

 Das Eintragen der Grundsteuerdaten auf dem Elster-Portal ist nicht vergnügungssteuerpflichtig, schreibt unser Autor.

Das Eintragen der Grundsteuerdaten auf dem Elster-Portal ist nicht vergnügungssteuerpflichtig, schreibt unser Autor.

Foto: dpa/Martin Schutt

Wir nehmen zunächst das Erklärvideo des Landesfinanzministeriums zur Hilfe, um sämtliche bisherigen Fehler zu korrigieren. Dennoch meldet das System, dass es noch weitere Fehler gibt. Meine Frau ruft bei der Hotline des Finanzamtes an und eine äußerst nette und geduldige Dame hilft uns, die offenen Felder auszufüllen. „Bei ‚Anteil am Grundstück‘ tragen Sie für jeden der beiden Ehepartner jeweils als Zähler eine 1 und als Nenner eine 2 ein“, weiß die Fachfrau, und wir füllen die noch fehlende Angabe aus. Auf diese Idee wären wir ohne sie nie gekommen. Es klappt. Wir prüfen noch mal alles: Keine Fehlermeldungen mehr. Ein Mausklick, abschicken, Bestätigungsmail erhalten und es ist vollbracht.

Fast eineinhalb Stunden hat die gesamte Prozedur gedauert. Dabei dürften wir kaum Angaben gemacht haben, die den Behörden nicht eh bereits vorliegen. Und ohne die Hilfe der Hotline hätte es gar nicht geklappt. Fazit: Auch wer sich bereits öfters mit Formularen beschäftigt hat, dürfte dieses Elster-Verfahren als kleine Herausforderung empfinden. Für meine 87-jährige Schwiegermutter, die zwar Besitzerin einer Eigentumswohnung ist, aber über keinen Computer verfügt, müssen wir demnächst noch einmal ran. Aber die nette Dame der Finanzamt-Hotline wird uns sicher wieder helfen. (Ingo Eisner)

Grundsteuer über „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ - so geht’s:

Anfang Juli bricht das Elster-Portal unter dem Ansturm von Millionen Immobilieneigentümern zusammen, die ihre Grundsteuerdaten dort übermitteln wollen. Ja, man hätte es sich fast denken können, bekanntlich sind deutsche Behörden digital nicht auf dem neuesten Stand. Überrascht nehme ich dann aber zur Kenntnis, dass das Bundesfinanzministerium ein alternatives Portal hat entwickeln lassen, das viel nutzerfreundlicher sein soll. Der Haken ist: Vorerst können es nur Grundsteuerpflichtige nutzen, die noch kein Elster-Konto haben. Auch dieser Punkt, denke ich mir, gehört zu den digitalen Sottisen in unserem Land.

Was soll’s, ich bin froh, noch eine Nutzerin ohne Elster-Account zu sein, und freue mich über die Möglichkeit, das als bürgerfreundlich, weil von Bürgern mitentwickelte Portal auszuprobieren. Die Anmeldung erfolgt über die eigene E-Mail-Adresse, eine Mail mit dem Link zur Freischaltung wird mir in Sekundenschnelle zugeschickt, schon bin ich drin. Es gibt einige Einschränkungen, die eine Nutzung nicht möglich machen, aber die gelten nicht für mich, wie sich über ein Frage-Antwort-Fenster mit ein paar Klicks klären lässt. Auch müssen die Immobilien in einem der elf Länder liegen, die das Bundesmodell anwenden, darunter NRW.

Zugegeben, ich bin kein schwieriger Fall, mein Mann und ich besitzen nur ein Einfamilienhaus, das wir selbst bewohnen, es liegt auch nicht auf mehreren Flurstücken, es gibt keine verschiedenen Bodenrichtwerte. Anders als bei Elster kann ich auf diesem Portal alle erforderlichen Grundsteuerdaten sofort eingeben, den Freischaltcode zur Übermittlung beantrage ich parallel.

Ärgerlich finde ich zunächst, dass ich die Eingaben nur auf einem Gerät machen kann. Dann lese ich, dass ich nicht auf einem externen Server arbeite, sondern alle Daten im Cookie meines Browsers gespeichert werden. Das hat den Vorteil, dass ich die Arbeit unterbrechen kann, ohne dass die Eingaben verloren gehen. Und als der Bildschirm mitten in der Arbeit plötzlich weiß wird und „500 Ein unerwarteter Fehler ist aufgetreten“ meldet, fluche ich zwar. Als ich das Programm neu starte, sind aber alle bereits eingegebenen Daten weiter vorhanden.

 Die Grundsteuerdaten können über „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nur für Immobilien eingegeben werden, die nach dem Bundesmodell besteuert werden.

Die Grundsteuerdaten können über „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nur für Immobilien eingegeben werden, die nach dem Bundesmodell besteuert werden.

Foto: GA/Sabrina Stamp/LBS

Fragen entstehen bei mir, wenn es um Nummern geht: Das Aktenzeichen für die Grundsteuer wird ohne Sonderzeichen eingegeben. Und bei einigen Zahlen im Grundbuchauszug stehen vorne Nullen, bei anderen nicht. Ich vergleiche sie mit den Angaben auf „grundsteuer-geodaten.nrw.de“, demnach müsste ich die eine Null doch eintragen. Anrufversuch bei der Hotline, ich will nichts falsch machen, doch es heißt: „Alle Plätze sind besetzt.“ So lasse ich die Nullen vorne immer weg, hoffend, dass das System schon weiß, ob ich einen Fehler mache oder nicht.

Und dann ist da noch der Punkt, dass wir eine Eigentümergemeinschaft sind: Auf dem Grundstück, das nicht real geteilt wurde, steht noch ein zweites Haus, der Grundbuchauszug vom Finanzamt führt nur die gesamte Grundstücksfläche auf. Ich trage abweichend die Größe unseres Teilstücks ein. Das Programm gibt mir die Möglichkeit, „Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung“ zu machen. Dort weise ich auf die Eigentümergemeinschaft hin. Mir wird versichert: Wenn ich hier einen Eintrag mache, dann wird meine Grundsteuererklärung „manuell“ bearbeitet. Das beruhigt mich aus unerklärlichen Gründen.

Insgesamt habe ich 45 Minuten benötigt, halb so viel Zeit wie mein Kollege auf Elster. Der Freischaltcode kommt drei Werktage später. Als ich mich einlogge (der Link kommt wieder per Mail und gilt immer nur für eine Sitzung), sind tatsächlich alle Daten noch vorhanden. Ich prüfe die Daten ein weiteres Mal, gebe den Freischaltcode ein und sende das Formular ab. Daraufhin gibt es ein „Transferticket“ – der Beweis, dass meine Grundsteuererklärung erfolgreich an Elster übermittelt wurde. (Ulla Thiede)

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