Steuerberater aus Bonn erklärt Diese Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit

Bonn · Das Land Nordrhein-Westfalen ist stolz, seine Liegenschaften fristgerecht für die Grundsteuer erklären zu können. Dagegen überrascht der Bund mit der Ankündigung, erst bis September die Grundsteuererklärung fertigstellen zu können.

Das Bonner Stadthaus: Auch die öffentliche Hand muss ihre Liegenschaften für die Grundsteuer anmelden, ist aber meistens von der Steuerpflicht befreit.

Das Bonner Stadthaus: Auch die öffentliche Hand muss ihre Liegenschaften für die Grundsteuer anmelden, ist aber meistens von der Steuerpflicht befreit.

Foto: Benjamin Westhoff

Bei dem Bonner Steuerberater Lutz Engelsing gehen in diesen Tagen immer noch Anfragen von Mandanten ein, ob er für sie die Grundsteuererklärung machen könne. Weil immer neue Fälle eintrudeln, werde er es nicht schaffen, fristgerecht zum 31. Januar die Erklärungen zu verschicken, sagt Engelsing, Gesellschafter bei dem Beratungsunternehmen DHPG. Prominentester Fristüberzieher ist der Bund selbst. Das Bundesfinanzministerium räumte vergangene Woche ein, dass der Bund die Grundsteuererklärung in einem ersten Schritt erst im März abgeben könne, komplett gemeldet werden könnten alle Liegenschaften aber erst bis September.