Zahl der Anträge in NRW steigt Frist für die Grundsteuer läuft nächste Woche ab

Bonn · Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung läuft am 31. Januar ab. Erst 57 Prozent der erwarteten Erklärungen sind bei den Finanzämtern in NRW eingegangen. Für Eigentümer, die sich noch nicht für die Online-Abgabe registriert haben, könnte es knapp werden.

 Doppelhäuser einer Neubausiedlung in Sankt Augustin im Jahr 2018. Beim Finanzamt Sankt Augustin sind eine Woche vor Ende der Abgabefrist 60 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen eingegangen.

Doppelhäuser einer Neubausiedlung in Sankt Augustin im Jahr 2018. Beim Finanzamt Sankt Augustin sind eine Woche vor Ende der Abgabefrist 60 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen eingegangen.

Foto: dpa/Henning Kaiser

57 Prozent aller Grundsteuererklärungen, 3,8 Millionen an der Zahl, sind bei den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen bisher eingegangen. Die Zeit für Eigentümerinnen und Eigentümer wird knapp: In einer Woche endet die Abgabefrist. Kurz vor Fristende gehen bei den Finanzämtern zwar immer mehr Erklärungen ein, viele fehlen aber trotzdem noch.

Laut Andrea Schwalbach, Leiterin des Finanzamtes Bonn-Innenstadt, hat sich die Zahl der Abgaben bei den Bonner Finanzämtern in den vergangenen Wochen verdreifacht. Dort gingen bislang insgesamt 67.800 Anträge ein. Beim Finanzamt Bonn-Innenstadt sind es mit 27.500 Anträgen 55 Prozent aller Anträge, beim Finanzamt Bonn-Außenstadt 40.300 und damit 59 Prozent aller Anträge. Das Finanzamt in Siegburg zählt 82.100 Anträge (58 Prozent), dem Finanzamt Sankt Augustin liegen 79.200 Anträge (60 Prozent) vor.

90 Prozent der Antragsteller reichten ihre Grundsteuererklärung in digitaler Form bei der Finanzverwaltung NRW ein, wie diese vermeldet. Über das Portal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ können Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken ihren Antrag abwickeln. Dafür ist eine Identifikation mit dem Elster-Zertifikat, der PIN des Personalausweises oder einem Freischaltcode per Post notwendig.

Für einen Antrag in dieser papierlosen Form könnte es für Antragsteller, die sich noch nicht für die Verfahren identifiziert haben, eine Woche vor Ende der Frist zu spät sein – zumindest bei einer Identifikation per Elster-Zertifikat oder Post-Code. Grund dafür sind die langen Versandzeiten per Post in den Identifikationsverfahren – laut Bundesfinanzministerium können diese bis zu drei Wochen betragen. Alternativ könnten Eigentümer zum Beispiel auf das Elster-Konto eines nahen Angehörigen ausweichen, um von diesem die eigenen Grundsteuerdaten zu übermitteln, oder den Antrag analog ausfüllen. Einmal identifiziert, ist die Abgabe schnell erledigt: Etwa dreißig Minuten soll es dauern, das Grundsteuer-Formular auszufüllen.

Hintergrund für die Abfrage der Daten zur Erhebung der Grundsteuer ist die Grundsteuerreform. Seit dem 1. Juli 2022 können Eigentümer ihre Daten für die Neuberechnung einreichen. Ab 2024 setzen die Kommunen die neuen Hebesätze fest. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu erhoben. 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen neu bewertet werden.

Liegt die Erklärung dem Finanzamt bis zum Ende der Frist nicht vor, müssen Eigentümer mit einer Abmahnung rechnen. Sollte der Antrag auch danach nicht vorliegen, werden die Besteuerungsgrundlagen von der Behörde geschätzt und ein Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld kann festgesetzt werden.

Alle Informationen zur Grundsteuererklärung finden Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de oder über die Hotlines der Finanzämter: Bonn-Innenstadt (0228/718 1959), Bonn-Außenstadt (0228/7268 1959), Siegburg (02241/ 105 1959), Sankt Augustin (02241/ 242 1959).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort