Infos auf dem Geodaten-Portal Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform

Bonn · Die GA-Telefonaktion zum Thema Grundsteuerreform hat gezeigt: Der Aufklärungsbedarf bei Immobilienbesitzern ist sehr hoch. Wer muss die Feststellungserklärung abgeben bei Erbpacht, wo finde ich die vom Finanzamt geforderten Daten und was ist, wenn ein verfallenes Gebäude auf dem Grundstück steht?

 Immobilienbesitzer müssen sich mit der Grundsteuerreform beschäftigen, die ab diesem Jahr umgesetzt wird.

Immobilienbesitzer müssen sich mit der Grundsteuerreform beschäftigen, die ab diesem Jahr umgesetzt wird.

Foto: dpa-tmn/Jan Woitas

Rund 36 Millionen Grundstücke und Gebäude müssen in Deutschland neu bewertet werden, damit ab 2025 die neue Grundsteuer erhoben werden kann. Immobilienbesitzer sind aber schon ab Juli aufgefordert, den Finanzämtern die notwendigen Daten zu liefern, Abgabefrist ist der 31. Oktober. Viele GA-Leser haben sich am Dienstagabend an der Telefonaktion rund um das Thema Grundsteuerreform beteiligt. Wie Lars Nottelmann, Vize-Präsident im Steuerberater-Verband Köln, und Helmut Offermanns, der dort Vorstandsmitglied ist, berichten, standen die Telefone nicht still. Hier eine Auswahl der Fragen und Antworten:

Wo finde ich die Daten zu meinem Grundstück?

Die Daten finden sich auf dem kostenlosen Geodaten-Portal der Landesregierung: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/

Mein Grundstück gehört dem Erbpachtgeber. Muss ich eine Erklärung abgeben?

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts und die Anzeige von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse ist von dem Erbbauberechtigten abzugeben. Da im Einzelfall nicht auszuschließen ist, dass bestimmte Informationen nur von dem Grundstückseigentümer erlangt werden können, ist dieser zur Mitwirkung verpflichtet.

Wie bestimmt sich die anzugebende Wohnfläche?

Die Wohnfläche findet man  zum Beispiel im Kaufvertrag, Mietvertrag, in den Unterlagen der Gebäudeversicherung oder in den Bauunterlagen.

Ich wohne in Bonn. Ich bin Miteigentümerin eines Grundstücks in Münster, das ich gemeinsam mit meinem Bruder von unseren Eltern geerbt habe. Wo muss ich die Feststellungserklärung abgeben?

Für die Veranlagung des Grundsteuerwerts ist das örtliche Finanzamt am Belegenheitsort zuständig. Die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte sind grundsätzlich digital beim Finanzamt einzureichen. Die Feststellungserklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 online unter www.elster.de abgeben. Das Finanzamt Bonn-Innenstadt hat mitgeteilt, dass es auf Antrag bei fehlendem Internetzugang auch ein Papierformular geben wird.

Ich bin Eigentümerin eines Einfamilienhauses, das 1972 gebaut wurde. Wir haben 1989 eine Etage aufgestockt. Welches Baujahr muss ich in der Feststellungserklärung angeben?

Das maßgebliche Baujahr ist immer das Jahr, in dem das Gebäude erstmals bezugsfertig war. Das gilt auch, wenn das Gebäude später durch Anbauten oder Aufstockungen erweitert wurde.

● Ich bin Eigentümer eines Grundstücks, auf dem ein seit vielen Jahren unbewohnbares Haus steht, in dem nicht einmal mehr eine Heizung ist. Was muss ich für dieses Gebäude erklären?

Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden gelten als unbebaut. Das Gebäude gilt als dem Verfall preisgegeben, wenn bereits erhebliche Schäden an den konstruktiven Teilen des Gebäudes aufgetreten sind. Wenn das Gebäude also nach objektiven Maßstäben nicht mehr dauerhaft benutzt werden kann, ist es in der Feststellungserklärung nicht zu berücksichtigen. Dieser Grundbesitz ist dann als unbebautes Grundstück zu erklären. 

(ga)
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