Abgabefrist für Grundsteuererklärung Steuerberater aus Bonn rechnet nicht mit nochmaliger Verlängerung

Bonn · Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung läuft Ende Januar aus. Auf eine weitere Verlängerung zu hoffen, hält der Bonner Steuerberater Gero Hagemeister für keine gute Idee. An den Gesetzgeber stellt er aber eine andere Forderung.

 Alle Immobilienbesitzer müssen bis 31. Januar diesen Jahres die Grundsteuerfeststellungserklärung abgegeben haben.

Alle Immobilienbesitzer müssen bis 31. Januar diesen Jahres die Grundsteuerfeststellungserklärung abgegeben haben.

Foto: Axel Vogel

Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, sollte besser nicht darauf hoffen, dass die Frist von Ende Januar noch einmal verlängert wird. Steuerberater Gero Hagemeister rät allen Immobilienbesitzern, die Grundsteuererklärung unbedingt bis zum 31. Januar einzureichen. „Der gesetzlichen Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung als solcher kann kein Steuerpflichtiger entgehen.“ Andernfalls drohen Verspätungszuschläge oder später sogar eine Schätzung des Grundsteuerwerts durch die Finanzverwaltung, sagt Hagemeister, der Partner in der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in Bonn und Köln ist und dem Rechts- und Steuerausschuss der IHK Bonn/Rhein-Sieg vorsitzt.