Kommentar zum Telekom-Prozess Gut gemeint

Meinung | Bonn · Die Dauer der Verfahren um Schadenersatzansprüche von Aktionären wegen falscher Darstellungen im Börsenprospekt zum dritten Telekom-Börsengang wirft die Aktienkultur in Deutschland weiter zurück.

Zwölf Jahre dauern die Prozesse bereits, und es ist kein Ende ist in Sicht. Der Musterkläger ist bereits gestorben. Das ohnehin notleidende Image der Aktien in Deutschland insgesamt sinkt weiter, wenn der Eindruck entsteht, dass ein Unternehmen in den grundlegenden Unterlagen für einen Börsengang nicht die volle Wahrheit sagt, und die deutsche Justiz dies über ein Jahrzehnt nicht aufklären kann.

So hat sich die Bundesregierung die Anwendung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG, wohl nicht vorgestellt, das eigens für den Telekom-Prozess verabschiedet wurde. Das Gesetz sollte zur Vereinfachung beitragen, denn angesichts von 16.000 Klägern wären Gerichte unter der Papierflut untergegangen. Gut gemeint ist aber noch nicht gut gemacht. Richter, die krank wurden oder in Pension gingen, verzögerten die Verfahren, weil ihre Nachfolger sich neu einarbeiten mussten. Daraus lässt sich die Lehre ziehen, dass sich bei derart wegweisenden Verfahren etwas an der richterlichen Besetzung der Kammern ändern muss. Immerhin geht es um eines der größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Und man muss kein Hellseher sein, dass das Kapitalanlegerrecht demnächst in der Aufarbeitung der VW-Abgasaffäre wieder eine große Rolle spielen wird.

Zur Ehrenrettung der Gerichte lässt sich anführen, dass beim Telekom-Prozess heute ganz andere Problemkreise im Mittelpunkt stehen als zu Beginn.Während es zunächst um eine möglicherweise fehlerhafte Bewertung von Immobilien ging, steht heute die Form der Übertragung der Anteile der US-Gesellschaft Sprint in die US-Tochtergesellschaft im Zentrum der Verhandlung. Unter dem Strich rechtfertigt das die Verfahrensdauer aber natürlich nicht.

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