Zinsnachzahlungen vorgesehen Gutschrift für Prämiensparer bei der Kreissparkasse Köln

Köln/Bonn · Die Kreissparkasse Köln bietet ihren Prämiensparern Zinsnachzahlungen an. Grund sind die umstrittenen Anpassungsklauseln in den Sparverträgen.

 Die Kreissparkasse Köln wendet sich nun an Kunden mit Prämiensparverträgen und will Zinsen nachzahlen.

Die Kreissparkasse Köln wendet sich nun an Kunden mit Prämiensparverträgen und will Zinsen nachzahlen.

Foto: Guenther Meisenberg

Um die Verzinsung langfristiger Prämiensparverträge aus den neunziger Jahren und danach wird schon länger gestritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt, dass die Klauseln, nach denen die Institute die variable Verzinsung an den Markt anpassen, transparent, für den Kunden verständlich, kalkulierbar und an einen langfristigen Referenzzins gekoppelt sind. Sonst seien die Klauseln unwirksam. Das bedeutet, dass bei unwirksamen Anpassungsklauseln Zinsen zu Unrecht gekürzt wurden und Zinsnachforderungen möglich sind.

Die Kreissparkasse Köln wendet sich nun an Kunden mit Prämiensparverträgen und erklärt, hinsichtlich der Zinsanpassung sei in den Sparverträgen eine Lücke entstanden, die geschlossen werden soll, nämlich durch eine rechtswirksame Anpassungsklausel. In Verbindung damit sollen auch Ansprüche auf Zinsnachzahlungen erörtert und erfüllt werden, und zwar rückwirkend bis zum Vertragsbeginn.

Lücke bei Zinsanpassungen in den Sparverträgen

Mit Prämiensparverträgen wollten Sparkassen und auch Volksbanken Sparer durch regelmäßige Einzahlungen langfristig an sich binden. Zuzüglich zur variablen Basisverzinsung wurden Prämien auf die Sparleistung zugesagt, die von Jahr zu Jahr steigen. Die Prämienzahlungen belasten die Institute in Zeiten sehr niedriger Zinsen, und manche versuchten es mit Kündigungen. Nach der Rechtsprechung darf aber frühestens gekündigt werden, wenn die Prämienstaffel die höchste Stufe erreicht und überschritten hat. Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat die Kreditinstitute mit unwirksamen Anpassungsklauseln durch eine Allgemeinverfügung verpflichtet, auf die betroffenen Prämiensparer zuzugehen. Ihnen eine Zinsnachberechnung zuzusichern und einen geänderten Vertrag mit einer wirksamen Anpassungsklausel anzubieten. Dagegen haben über 1000 Kreditinstitute Widerspruch eingelegt, über den mittlerweile auch vor Verwaltungsgerichten verhandelt wird.

Nach Auskunft der Bafin gilt für die Widerspruchs-Kandidaten eine aufschiebende Wirkung der Allgemeinverfügung, für andere Sparkassen und Banken jedoch nicht. Ein Sprecher der Sparkasse Köln Bonn erklärt auf Anfrage, das BGH-Urteil betreffe Verträge, die eine Auszahlung von Zinsen während der Laufzeit nicht vorsehen. Beim Prämiensparmodell der Sparkasse Köln Bonn könnten die Kunden jedoch während der Laufzeit über Zinserträge verfügen. Das soll wohl heißen, das Institut sieht sich vom BGH-Urteil nicht direkt betroffen.

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