Unbemannte Fluggeräte Handytechnik steuert Drohnen der Telekom

Frankfurt · Ein Gemeinschaftsunternehmen mit Deutscher Flugsicherung soll den kommerziellen Einsatz vorantreiben.

Auf dem Bild sind 14 grüne Kreise zu sehen, in fast allen sieht man ein Flugzeugsymbol. Es sind dies Flugzeuge, die sich gerade im Luftraum des Rhein-Main-Gebietes befinden. Ein Kreis fällt aus dem Rahmen: Auch er ist grün, doch in der Mitte steht ein X. Es ist eine Drohne, die in der Nähe des Veranstaltungsortes platziert ist, an dem Telekom und Deutsche Flugsicherung (DFS) ihr Gemeinschaftsunternehmen Droniq vorstellen. „Droniq bietet einen Einstieg in den kommerziellen Betrieb von unbemannten Fluggeräten, insbesondere für Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite des Steuerers“, erklärt DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle.

Bislang sind Drohnenflüge in Deutschland nur in Sichtweite des fernsteuernden Piloten erlaubt – und das grenzt die kommerzielle Verwendung der unbemannten Flugkörper ein. Laut DFS sind derzeit rund eine halbe Millionen Drohnen landesweit in Betrieb, nur knapp 20000 davon im kommerziellen Bereich.

Das allerdings, so schätzen Beobachter, wird sich in Zukunft drastisch ändern. Es stehen bereits Unternehmen in den Startlöchern, die mit Hilfe von fliegenden Drohnen Waren ausliefern möchten oder mittels Flugtaxi sogar Menschen automatisch von A nach B fliegen wollen.

Kommerziell werden Drohnen jetzt schon eingesetzt, um etwa Baugelände zu vermessen oder auch in der Landwirtschaft. „Ich glaube, das Potenzial dieser Industrie ist sehr hoch“, sagte Telekom-Chef Timotheus Höttges. „Denken Sie an Gaspipelines die alle zwei Wochen mit lauten, energiefressenden Helikoptern überflogen werden müssen. In Zukunft kann diese Tätigkeit komplett durch Drohnen übernommen werden.“

Das Problem bei Flügen außerhalb der Sichtweite ist, dass die Gefahr von Kollisionen mit anderen Fluggeräten besteht; ein anderes Problem sind mögliche Verletzungen von Flugverbotszonen. So dürfen Drohnen beispielsweise grundsätzlich nicht zu nahe an oder über Bundesstraßen und Autobahnen fliegen, auch in temporäre Flugverbotszonen dürfen die Fluggeräte nicht eindringen. In der Zusammenarbeit von Telekom und DFS kann genau das technologisch gesteuert und kontrolliert werden – und zwar in Echtzeit.

Verantwortung für Flugsicherung

In das Gemeinschaftsunternehmen bringt die Telekom auf der einen Seite ihre beherrschende Stellung im flächendeckenden Netz mit LTE-Technik ein. Dieses Netz hat zwar auf dem Boden noch Lücken, im Luftraum aber nicht. Deswegen ist es möglich, dass die Drohnen in Zukunft jederzeit ihre Lage, Standort und Bewegungsrichtung durchgeben können. Zusammen laufen diese Daten dann in der Techologieplattform von Droniq, die die Daten der Deutschen Flugsicherung bereit hält und bei entsprechender Anbindung auch in Echtzeit mit den Luftfahrtbehörden kommunizieren kann. Kern des Geschäftsmodells von Droniq also ist die Ausstattung von kommerziellen Drohnen mit Moilfunk-Simkarten und einem GPS-Ortungs-System.

Beide Unternehmen haben Alleinstellungsmerkmale in ihrem Bereich, die sie seit bereits zweieinhalb Jahren in die Vorbereitung von Droniq haben einfließen lassen. Das allerdings bringt auch eine gewisse Verantwortung etwa für die Deutsche Flugsicherung mit sich, meint Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt. „Die Flugsicherung müsste in Zukunft prinzipiell offen sein für andere Anbieter, denn sie ist nun mal ein Monopol-Anbieter bei uns“.

In den kommenden drei bis fünf Jahren jedenfalls rechnen beide Unternehmen damit, dass Droniq einen Umsatz von über 20 Millionen Euro realisieren kann. Bis das Unternehmen profitabel wirtschaftet und Gewinne einfährt, dürfte es noch etwas länger dauern. Aus regulatorischer Sicht allerdings gibt es noch einige Hürden zu nehmen, genauer: Einige Grenzen zu überwinden. Denn die Organisation der Luftfahrt ist Ländersache, Genehmigungen müssen also jeweils in den Behörden der Bundesländer erteilt werden. Wenn man heute beispielsweise eine Blutkonserve mit einer Drohne von Frankfurt nach Mainz schicken wollte, müsste man das bei zwei Landesluftfahrtbehörden beantragen.

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