Diesel-Affäre mit Verfahren in Bonn Henneferin gewinnt Prozess gegen VW

Bonn · Das Bonner Landgericht hat Volkswagen zu einer Zahlung von 14.300 Euro und Rücknahme eines Dieselfahrzeugs verurteilt. Wegen der eingebauten Umschaltsoftware hatte eine Frau aus Hennef gegen den Konzern geklagt.

 Teile eines VW Passat werden im Karosseriewerk im Volkswagen Werk Emden von Roboters zusammengefügt.

Teile eines VW Passat werden im Karosseriewerk im Volkswagen Werk Emden von Roboters zusammengefügt.

Foto: dpa

Die Besitzerin eines Dieselfahrzeugs aus Hennef hat VW vor dem Bonner Landgericht verklagt und Recht bekommen. Wie Behördensprecher Tobias Gülich am Dienstag bestätigte, verurteilte die 18. Zivilkammer den Konzern am 28. November zur Zahlung von 14 311,80 gegen Rückgabe des 2013 für 17 220 Euro gekauften Fahrzeugs. Wie der Sprecher erklärte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass der Konzern sich einer sittenwidrigen Schädigung nach Paragraf 826, BGB, schuldig gemacht habe.

Dem Anwalt der Klägerin, Marco Rogert, zufolge befand das Gericht: Die Auslieferung der von Volkswagen hergestellten Motoren an konzernverbundene Unternehmen erfolgte zu dem Zweck und mit dem Wissen, dass diese Motoren in Neufahrzeuge eingebaut und im Straßenverkehr verwendet werden. Die Umschaltsoftware hat bei dem Betrieb der Fahrzeuge einen Schadstoffausstoß bewirken sollen, der unter Anwendung der geltenden EU-Abgasnormen nicht genehmigungsfähig gewesen ist.

Volkswagen habe die Erwerber dieser Fahrzeuge nicht über die Verwendung der Software aufgeklärt. Allein die Mitarbeiter bei der Volkswagen AG wussten, dass die von ihr in den Verkehr gebrachten Motoren Schadstoffe in nicht genehmigungsfähigem Umfang ausstoßen. Hätte Volkswagen alle Marktteilnehmer darüber aufgeklärt, hätte der Konzern nach der allgemeinen Lebenserfahrung mit diesen Motoren keinen Gewinn generieren können. Nur weil VW sein Wissen verschwiegen habe, sei mit diesen Motoren überhaupt Umsatz gemacht worden. (AZ: LG Bonn 18 O 84/18 )

Wie Landgerichtssprecher Gülich auf Anfrage bestätigte, hat die 18. Zivilkammer VW zuletzt immer wieder verurteilt. „Insgesamt“, so der Sprecher, „ist am Landgericht Bonn eine Tendenz der für solche Fälle zuständigen Zivilkammern erkennbar, den VW-Konzern zu verurteilen.“

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