Bergneustadt am teuersten Hohe Grundsteuern in NRW

Köln · Generell sind die Grundsteuern in NRW recht hoch, wie eine vom Statistischen Landesamt im Internet veröffentlichte Übersicht zeigt. 44 der 64 deutschen Kommunen mit einem Hebesatz von 700 Prozent und mehr bei der Grundsteuer B liegen in NRW.

 Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Foto: Jens Büttner

Bergneustadt hat weiter den Spitzenplatz inne und freut sich gar nicht über diese Position. In keiner anderen Kommune ist der Hebesatz für die Grundsteuer B in Deutschland höher. 959 Prozent betrug im abgelaufenen Jahr in der oberbergischen Kommune der Satz, der maßgeblichen Einfluss auf die Grundsteuern für bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude hat.

Generell sind die Grundsteuern in NRW recht hoch, wie eine vom Statistischen Landesamt im Internet veröffentlichte Übersicht zeigt. 44 der 64 deutschen Kommunen mit einem Hebesatz von 700 Prozent und mehr bei der Grundsteuer B liegen in NRW. Insgesamt betragen die Sätze zwischen 230 Prozent in Verl im Kreis Gütersloh und eben den 959 Prozent in Bergneustadt. Der Schwerpunkt liegt zwischen 400 und 499 Prozent, womit Köln mit 515 Prozent knapp über der Spanne liegt, die die meisten Kommunen verlangen.

Die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft variierte 2018 in NRW zwischen 130 Prozent in Verl und 825 Prozent in Hürtgenwald im Kreis Düren. Der Schwerpunkt liegt laut Statistischem Landesamt zwischen 200 und 299 Prozent.

Die Gewerbesteuer, die Unternehmen zahlen, lag 2018 zwischen 250 Prozent in Monheim und 580 Prozent in Oberhausen mit einem Schwerpunkt zwischen 400 und 499Prozent. Bei Bergneustadt sind es mit 475 Prozent. Diesen Satz verlangen auch Köln und Leverkusen, wobei Leverkusen eine Reduzierung plant. 250 Prozent soll der Satz im kommenden Jahr betragen. So viel wie in Monheim. Leverkusen will so Unternehmen anlocken oder zurückgewinnen, die wegen niedrigerer Sätze in eine andere Kommune gezogen sind.

Mit der Festlegung der Hebesätzen können die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern beeinflussen. Die ergibt sich nämlich – vereinfacht – aus diesem Hebesatz und dem Einheitswert. Freilich muss die Grundsteuer auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden, weil die Einheitswerte als Bewertungsgrundlagen veraltet sind. Bei der Berechnung spielt künftig der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle, wobei die Bundesländer von dieser Regelung abweichen dürfen. Die Werte dürfte steigen. Dennoch soll, betont Bundesfinanzminister Olaf Scholz, sich an dem Grundsteueraufkommen von rund 15 Milliarden Euro pro Jahr nichts ändern. Dafür müssten freilich die Kommunen die Hebesätze zum Teil deutlich senken.

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