Nach Gerichtsurteil IHK Bonn/Rhein-Sieg zahlt Millionen Euro an Mitglieder zurück

Bonn · In Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sinkt der Grundbeitrag für IHK-Mitglieder für 2016 rückwirkend auf null. Auch die Umlage sinkt. Kritiker werfen der Kammer jetzt „Vertuschen und Verschleiern“ vor.

 Mit der Rückzahlung von Beitragsmitteln aus dem Jahr 2016 reagiert die IHK Bonn/Rhein-Sieg auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Mit der Rückzahlung von Beitragsmitteln aus dem Jahr 2016 reagiert die IHK Bonn/Rhein-Sieg auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg zahlt ihren Mitgliedsunternehmen mehrere Millionen Euro zu viel entrichtete Beiträge zurück. Damit reagiert sie auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2020. Wie die IHK am Donnerstag auf Anfrage des General-Anzeigers mitteilte, betrifft dies unter anderem das Beitragsjahr 2016. Für jenes Jahr wurde der Grundbeitrag rückwirkend auf Null gesetzt und die auf den Gewerbeertrag erhobene Umlage auf 0,08 Prozent gesenkt (2021: 0,2 Prozent).