Parkplätze für Handwerker Jahresausweise in Köln/Bonn am teuersten in NRW

KÖLN · Parken für Handwerker ist in der Region Köln/Bonn vergleichsweise teuer. 305 Euro pro Jahr müssen Handwerker hier für einen Parkausweis für das erste Fahrzeug bezahlen. Damit ersparen sie sich aber den Kauf von teuren Einzelparktickets. Nach einer Untersuchung des Bundes der Steuerzahler NRW ist die Pauschale für die Region die höchste in NRW.

 Mit dem Kauf eines Jahresausweises sparen sich Handwerker den Kauf von Einzelparktickets. Laut Bund der Steuerzahler NRW ist die Pauschale in der Region Köln/Bonn die höchste im Land.

Mit dem Kauf eines Jahresausweises sparen sich Handwerker den Kauf von Einzelparktickets. Laut Bund der Steuerzahler NRW ist die Pauschale in der Region Köln/Bonn die höchste im Land.

Foto: dpa

Im Ruhrgebiet werden für das erste Fahrzeug 150 Euro fällig, in Ostwestfalen-Lippe 120 und im Regierungsbezirk Düsseldorf 90 bis 240 Euro. Für weitere Fahrzeuge ist die Gebühr oft niedriger. In Köln/Bonn kostet das zweite Fahrzeug etwa 153 Euro pro Jahr.

Für angemessen hält der Bund der Steuerzahler eine Jahresgebühr von etwa 150 Euro für das erste Fahrzeug, so eine Sprecherin. Kommunen sollten nicht versuchen, den Etat durch hohe Gebühren zu entlasten. Das sieht auch Ortwin Weltrich, der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Köln so.

Andererseits habe sich der Regioausweis bewährt. Mit seiner Einführung, für die sich die Kammer stark gemacht hatte, übernahm die Region eine Vorreiterrolle in NRW. Der Preis des praktischen Ausweises war ein Kompromiss zwischen Kommunen und Handwerk. Wer einen derartig umfassenden Ausweis nicht braucht, kann sich im Rhein-Erft-Kreis mit einem Ausweis für 90 Euro pro Jahr begnügen.

Die Kosten für die Anfahrten und das Parken der Handwerker bezahlen letztlich die Kunden. Und dabei machen den Handwerkern auch die am 1. April in Köln und am 1. Juli in Bonn ausgeweiteten und verschärften Umweltzonen Sorgen. Immerhin gab es jeweils eine sechsmonatige Schonfrist für Betriebe, die nach der Ausweitung ihren Sitz in der Umweltzone hatten, so dass sie ihre Fahrzeuge mit roter Umweltplakette unproblematisch weiter nutzen konnten.

Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, über die im Einzelfall entschieden wird, so die Kammer. Beantragen kann sie, wer etwa kein Fahrzeug mit gelber Plakette hat und in seiner Existenz gefährdet wäre, wenn er ein neues Fahrzeug kaufen müsste.

Das muss ein Steuerberater testieren. Ausnahmen gelten auch, wenn die Umrüstung des Fahrzeugs nicht möglich ist oder ein altes Fahrzeug bis zur Lieferung des neuen noch benutzt werden muss. Außerdem gibt es eine so genannte Flottenregelung. Bis 2014 darf etwa ein Fahrzeug mit roter Plakette genutzt werden, wenn es im Fuhrpark auch ein Fahrzeug mit grüner Plakette gibt. Diese Regelung wird schrittweise verschärft.

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