Kartellamt in Bonn: Unzulässige Absprachen in Industrie

Das Bundeskartellamt hat gegen die Konsumgüterhersteller Dr. Oetker, Kraft und Unilever Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 38 Millionen Euro verhängt.

Bonn. (dpa) Das Bundeskartellamt hat gegen die Konsumgüterhersteller Dr. Oetker, Kraft und Unilever Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 38 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen sollen den Wettbewerb bei Süßwaren, Speiseeis, Tiefkühlpizza, Tiernahrung und Waschmitteln durch einen unzulässigen Informationsaustausch beeinträchtigt haben, wie die Kartellwächter am Donnerstag in Bonn mitteilten.

Den Tipp bekam das Kartellamt vom Süßwarenherstellers Mars. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte, es handele sich in diesem Fall zwar "nicht um klassische Hardcore-Absprachen über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten".

Doch seien auch bestimmte Arten des Informationsaustauschs zwischen Wettbewerbern kartellrechtlich unzulässig. Die Unternehmen hatten sich laut Kartellamt in einem regelmäßig stattfindenden Gesprächskreis getroffen und sich gegenseitig über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen mit großen Einzelhändlern informiert.

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