Initiative Tierwohl Kartellamt stoppt verpflichtenden Preisaufschlag
Bonn · Das Bundeskartellamt hat bei der Initiative Tierwohl erwirkt, dass das verpflichtende Tierwohlentgelt, das Bauern für bessere Haltungsbedingungen belohnt, 2024 abgeschafft wird. Stattdessen soll es freiwillige Zahlungen geben.
Die in Bonn ansässige Initiative Tierwohl schafft 2024 das Tierwohlentgelt ab. Diesen verpflichtenden Preisaufschlag auf Fleisch müssen Abnehmer bisher noch den an der Initiative teilnehmenden Landwirten zahlen. Das Bundeskartellamt hatte dagegen Wettbewerbsbedenken geäußert. Stattdessen soll eine unverbindliche Empfehlung für eine Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten eingeführt werden. Die Honorierung des Tierwohl-Engagements der Mäster soll künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer festgelegten Empfehlung erfolgen, erklärte Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begrüßte die Pläne: „Mittlerweile hat die Initiative Tierwohl sich am Markt etabliert und das wird sich nun auch im weiterentwickelten Finanzierungsmodell widerspiegeln. Ein einheitlicher Aufschlag für Tierwohl erscheint nicht als unerlässlich für die Durchsetzung der Initiative und die Einhaltung von Tierwohl-Kriterien.“ Das Ende des einheitlichen Aufschlags und die Einführung eines Empfehlungssystems zeigten, dass es an der Schnittstelle von Nachhaltigkeit und Wettbewerb möglich sei, eine ausbalancierte Lösung für die wettbewerbliche Finanzierung von Mehrkosten zu finden, so Mundt.
Brancheninitiative wird vom Handel finanziert
Die 2015 gegründete Initiative Tierwohl ist ein Branchenbündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Finanziert wird die Initiative hauptsächlich von den vier größten Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland). Die Initiative gibt es für Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch. Bauern bekommen zusätzliches Geld, wenn sie Tiere nach besseren Kriterien halten als gesetzlich vorgegeben. Das Amt hatte den einheitlichen Preisaufschlag in der Einführungsphase der Initiative toleriert.
Die Initiative Tierwohl hat das Bundeskartellamt über die Beibehaltung des Ferkelfonds, in den Einzelhandel und Schlachtbetriebe bestimmte Beträge einzahlen, informiert. Dieses Modell soll mehr ferkelhaltende Betriebe zur Umsetzung der Tierwohl-Kriterien bewegen. Das Bundeskartellamt will diese Fondslösung weiterhin tolerieren.
Für die Ferkelerzeuger soll weiter ein fester Betrag pro Tier gezahlt werden. Ab Sommer 2024 werde es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrags geben: Landwirte, die ihre Ferkel an einen zur Initiative gehörenden Mäster liefern, erhalten einen höheren Betrag, erläuterte Römer. Mit dieser Differenzierung sollen für Ferkelerzeuger zusätzliche Anreize gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen.