Interview mit dem Präsidenten des Bundeskartellamtes „Kartelle nein, Kooperationen ja“

Bonn · Das Bundeskartellamt soll den Wettbewerb in Deutschland schützen. Sowohl große Internetplattformen als auch die Corona-Krise sorgen für Herausforderungen. Mit Präsident Andreas Mundt sprach Claudia Mahnke.

 Die Lokomotivbau-Sparte der Vossloh AG ist vom chinesischen CRRC-Konzern übernommen worden. Das Bundeskartellamt hat den Verkauf nach langer Prüfung freigegeben.

Die Lokomotivbau-Sparte der Vossloh AG ist vom chinesischen CRRC-Konzern übernommen worden. Das Bundeskartellamt hat den Verkauf nach langer Prüfung freigegeben.

Foto: dpa/DPA

Wie hat die Corona-Krise die Arbeit des Bundeskartellamtes verändert?

Andreas Mundt: Unsere Arbeitsfähigkeit hat nie gelitten. Mindestens 50 Prozent der Mitarbeiter waren in ihren Büros, die anderen im Homeoffice. Gerichte und Stadtverwaltungen hatten zum Teil auch geschlossen. Wir können gar nicht zumachen. Jeden Tag kommen Fusionsanmeldungen herein. Die gelten nach vier Wochen als genehmigt, wenn wir nichts unternehmen. Das Einzige, was nicht ging, waren Durchsuchungen in Kartellfällen wegen möglicher Infektionsgefahren. Nach und nach kommen jetzt immer mehr Mitarbeiter ins Büro zurück.

Muss in der Krise die Arbeit der Wettbewerbsaufsicht gegenüber anderen Maßnahmen zurückstehen?

Mundt: Die üblichen Marktkräfte, also Angebot und Nachfrage und auch der Wettbewerb zwischen verschiedenen Unternehmen um die Kunden, haben in der Krise natürlich in vielen Bereichen enorm gelitten. Zeitweise hatten wir auf einigen Märkten wie in der Luftfahrt oder der Touristik gar keine wirtschaftliche Aktivität mehr. In anderen Branchen war die Tätigkeit übersteigert: Desinfektionsmittel, Schutzausrüstungen, Masken. Oder denken Sie nur an die leeren Supermarktregale bei Toilettenpapier und Mehl. Verbraucher sind außerdem vermehrt dazu übergegangen online Waren zu bestellen. All das hat die Wettbewerbskräfte und auch die Marktpositionen vieler Unternehmen enorm durcheinandergewirbelt. Das müssen Sie als Wettbewerbsbehörde berücksichtigen.

Der Autobranche hat das Kartellamt einen zeitlich begrenzten Informationsaustausch erlaubt, damit Restrukturierungen besser koordiniert werden können. Welche anderen Branchen haben sich bei Ihnen gemeldet?

Mundt: Wir hatten schnell eine ganze Reihe von Anfragen für Kooperationen in allen möglichen Branchen. Dabei geht es beispielsweise um das Engpassmanagement in der Krise. Wenn in komplexen Lieferketten Schlüsselunternehmen Probleme bekommen, kann das gravierende Auswirkungen für eine ganze Branche haben. Zusammenarbeit kann hier Abhilfe schaffen. Solange kein Unternehmen diskriminiert wird und die Kooperation offen für alle ist, haben wir das auch gestattet. Die Zusammenarbeit darf natürlich auch nicht unverhältnismäßig sein und sie muss wieder beendet werden, wenn die Lage besser wird.

Steht in dieser Zeit das Verbot von Kartellen hintenan, damit Unternehmen sich für Kooperationen mit Wettbewerbern freistellen lassen können?

Mundt: Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, Preisabsprachen tolerieren wir keinesfalls. Da sehe ich nicht, wie das in der Krise helfen könnte. Kartelle nein, Kooperationen ja.

Erwarten Sie durch die Corona-Krise ein Anschwellen der Unternehmensübernehmen, weil Firmen nicht mehr alleine über die Runden kommen?

Mundt: Da wird im Herbst einiges auf uns zu kommen. Die Krise wird einen zusätzlichen Konsolidierungsdruck auslösen. Einige Unternehmen werden zum Verkauf stehen. Sanierungsfusionen sind schwierig, weil sie nicht selten auf Märkten stattfinden, auf denen ohnehin nur begrenzter Wettbewerb herrscht. Interessant wird es auch zu sehen, wer als Käufer bereit stehen wird.

Zum Thema unerwünschte Käufer: Es gibt es mehr Bedenken als früher, wenn chinesische Firmen deutschen Unternehmen übernehmen wollen. Mit welchem Blick schauen Sie auf diese Fälle?

Mundt: Wir haben als Bundeskartellamt die wettbewerbliche Brille auf, nicht die handels- oder geopolitische. Das chinesische Staatsunternehmen oder der US-Hightech-Gigant sind als Käufer nicht automatisch ein Problem. Trotzdem können damit Folgeprobleme verbunden sein. Es besteht die Sorge, dass die großen Internet-Plattformen andere Firmen aufkaufen, um sich künftige Wettbewerber vom Hals zu halten. Diese Übernahmen bleiben häufiger unter dem Radar, weil sie nicht anmeldepflichtig sind. Die Umsätze eines Startups sind oft schlicht noch nicht hoch genug. Der deutsche Gesetzgeber hat darauf bereits reagiert. Wir haben jetzt eine neue Prüfschwelle: Ab 400 Millionen Euro Kaufpreis kann geprüft werden, unabhängig vom Umsatz. Da hat die Übernahme von Whatsapp durch Facebook Pate gestanden.

Und was ist mit chinesischen Käufern?

Mundt: Bei chinesischen Unternehmen ist unter wettbewerblichen Gesichtspunkten eine Reihe von Besonderheiten zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Als Staatsunternehmen haben sie quasi unendliche finanzielle Möglichkeiten. Sie könnten mit Preisdumping arbeiten, um sich aggressiv neue Märkte zu erschließen. Mit einer Niedrigpreisstrategie können andere Wettbewerber aus dem Markt geschlagen werden.

Sie haben die Übernahmen des Lokomotivenherstellers Vossloh durch den chinesischen Staatskonzern CRRC erlaubt. CRRC ist der größte Hersteller von Schienenfahrzeugen weltweit. Gab es hier diese Probleme nicht?

Mundt: Wir hatten hier schon große Bedenken, am Ende waren die Marktpositionen auf beiden Seiten dann nicht so bedenklich, dass wir untersagen mussten. Es ging hier um Rangierlokomotiven und in diesem Bereich gibt es in Europa eine Reihe von starken Wettbewerbern. Jeder Einzelfall ist anders. Nicht jedes chinesische Unternehmen, das einen Markt betritt, ist dort automatisch marktbeherrschend. Man darf keine Vorurteile pflegen, sondern muss Urteile fällen. Aber das bleibt ein Riesenthema. Deshalb begrüße ich auch die Initiative der EU-Kommission, bei Unternehmensübernahmen für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und staatliche Beihilfen in die Bewertung einzubeziehen. Auch wir haben das übrigens bei CRRC/Vossloh getan.

EU-Wettbewerbskommissarin Vestager hat die EU-Mitglieder aufgefordert, ihre Unternehmen notfalls durch staatlichen Einstieg vor chinesischer Übernahme zu schützen. Ihre Meinung?

Mundt: Ein Staatseinstieg ist eine Möglichkeit, mit der meines Erachtens zurückhaltend umgegangen werden sollte, solange es andere Instrumente gibt. Ich halte es für richtig, dass die Prüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz konsequent angewendet wird. Vielleicht sind hier auch noch Ausweitungen nötig. Künftig soll eine Meldepflicht greifen, wenn Firmen aus Nicht-EU-Ländern mehr als zehn Prozent an deutschen Firmen erwerben wollen, die Impfstoffe, Arzneimittel oder andere strategische Produkte entwickeln oder herstellen.

Wie sehen Sie den Einstieg des Bundes bei der Impfstofffirma Curevac?

Mundt: Das will ich nicht bewerten. Es eine Schutzübernahme, mit der ein Unternehmen in einer Pandemie-Situation im eigenen Land gehalten werden soll.

Wohin führt das Bedürfnis, die eigene Wirtschaft zu schützen?

Mundt: Ziel sollte es sein, ein Spielfeld mit gleichen Regeln für alle herzustellen. Das haben wir im Moment nicht. Wenn ein marktwirtschaftliches auf ein staatswirtschaftliches Unternehmen trifft, gibt es keine Gleichheit. Deshalb ist es verständlich, dass die EU das Thema aufgegriffen hat und bei Übernahmen das Beihilferecht mitbetrachten möchte. Das hat nichts mit Protektionismus zu tun. Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern herzustellen, ist letztlich ein sehr wettbewerblicher Ansatz.

Oben auf der Agenda des Bundeskartellamtes steht die digitale Wirtschaft, insbesondere Internetplattformen. Gibt es durch das juristische Hin- und Her beim Facebook-Verfahren hier eine Hängepartie?

Mundt: Das Facebook-Verfahren ist wichtig für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Datensammlungen durch die Tech-Giganten. Wir warten gespannt darauf, was der Bundesgerichtshof in der kommenden Woche dazu sagen wird. Aber wir arbeiten derweil an anderer Stelle weiter. Im vergangenen Jahr haben wir ja auch bei Amazon weitreichende Verbesserungen zu Gunsten der Händler auf der Plattform erwirkt. Und wir haben uns in der Corona-Krise das Gebaren von Amazon erneut angeschaut. Das Engpassmanagement des Unternehmens war unseres Erachtens in Ordnung. Es gibt aber weitere Beschwerden. Wir bleiben dran.

Mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen plant der Bund, dass das Bundeskartellamt besondere Rechte bekommt, um gegen Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung“ vorzugehen. Was wird Ihnen das bringen?

Mundt: Unternehmen mit überragender Marktmacht sollen künftig besondere Verpflichtungen auferlegt werden können: Sie müssen Wettbewerber fair behandeln und dürfen zum Beispiel ihre eigenen Produkte nicht selbst bevorzugen. Das würde dann auch auf Märkten gelten, auf denen die Unternehmen bislang nicht marktbeherrschend sind. Das ginge deutlich über die bisherige Marktaufsicht hinaus, wir nennen es Wettbewerbsrecht-Plus. Die neuen Regeln sind ganz klar auf große Internet-Plattformen ausgerichtet.

Tesla-Chef Elon Musk hat die Aufspaltung von Amazon gefordert. Begründung: Monopole seien unrecht. Was sagte der Experte dazu?

Mundt: Eine Zerschlagung kann immer nur die Ultima Ratio sein. Das ist ein sehr tiefer Eingriff in die Eigentumsrechte und die Grundrechte. Zunächst sollten wir alle zur Verfügung stehenden Instrumente ausgereizt haben. In Europa sind wir bereits sehr aktiv. Es gibt viele wirkungsvolle Verfahren der Wettbewerbsbehörden. Vielleicht müssen die US-Wettbewerbsbehörden noch mehr Biss zeigen, dort pflegt man bislang noch eine andere Kultur im Wettbewerbsrecht. Der Glaube daran, dass der Markt es schon richten wird, ist dort weiter verbreitet, auch wenn wir zuletzt mehr Aktivitäten der Wettbewerbsaufsicht sehen.

Der Handelsexperte Gerrit Heinemann von der Hochschule Niederrhein hat in der Hochzeit der Coronakrise gesagt: „Schon jetzt ist Amazon systemrelevant.“ Müssen systemrelevante Unternehmen anders behandelt werden?

Mundt:  Ich bin der Meinung, dass wir die Plattformen stärker dafür in die Pflicht nehmen müssen, was auf ihnen passiert. Die Internetgiganten können mit den Kollateralschäden ihrer Geschäftsmodelle bislang viel zu fahrlässig umgehen, das müssen wir in den Griff bekommen. Wirkungsvolle Rechtsdurchsetzung im Internet bleibt ein Dauerthema.

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