Azubi zog vor Gericht Bundesministerium äußert sich nach Klage gegen IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonn/Berlin · Das Urteil nach einer Klage eines angehenden Kochs gegen die IHK Bonn/Rhein-Sieg hatte Folgen für deren Prüfungsverfahren. Nun hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung dazu Stellung genommen.

Die zuständigen Berufsverbände sollen nach einer Klage eines Azubis gegen die IHK Bonn/Rhein-Sieg gegebenenfalls ihre Prüfungsordnungen ändern.
Foto: picture alliance / Annette Riedl/dpa/Annette RiedlDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sieht nach der erfolgreichen Klage eines Auszubildenden gegen die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg die Berufsverbände in der Pflicht, ihre Prüfungsordnungen gegebenenfalls anzupassen. Ein angehender Koch hatte vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster durchgesetzt, seine praktische Abschlussprüfung zu wiederholen, die er mehrmals nicht bestanden hatte. Hintergrund war ein Verfahrensfehler der IHK, die für die Prüfung im November 2020 weniger Prüfer eingesetzt hatte als bei den Prüfungen, die der Kläger in den Vorjahren abgelegt, aber nicht bestanden hatte.