Brauerei Gaffel Kölner Gericht beruft Chef Heinrich Becker ab

KÖLN · Auf eine "Beruhigung" im Bruderstreit bei der Gaffel-Brauerei hofft jetzt Burkhard Gehle, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln. Er und zwei Kollegen mussten über die Auflösung der Brauerei, den Ausschluss von Mehrheitsgesellschafter Heinrich Becker und seinem Bruder Johannes aus der Gesellschaft und über den Entzug der Geschäftsführerbefugnisse, die die seit Jahren zerstrittenen Parteien in Klagen und Widerklagen begehrt hatten, befinden.

Und sie entschieden sich, so Gehle, für den geringsten denkbaren Eingriff in die Geschäfte der Gesellschaft. Heinrich Becker wurde mit dem gestrigen Urteil von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Das Gericht, so Gehle, nehme so einen Generationswechsel vor, der Heinrichs Sohn Heinrich Philipp Becker zum alleinigen Chef macht. Johannes Becker war im Zuge des Streits bereits 2007 durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter abberufen worden.

Einen hinreichenden Grund für eine von Johannes Becker begehrte Auflösung der Gesellschaft erkannte Gehle nicht. Es lasse sich nicht feststellen, dass der Streit dem Geschäftsbetrieb gravierend geschadet habe, so seine Begründung.

Auch für einen Ausschluss von Gesellschaftern gebe es keinen hinreichenden Grund. Nicht der Streit um geschäftliche Spesen, da beide Brüder keinen scharfen Trennstrich zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben gezogen hätten. Und auch Kartellvorwürfe nicht.

Im Verfahren um wettbewerbswidrige Absprachen ist auch Heinrich Becker im Visier des Kartellamtes. Das Verfahren, das wohl kurz vor dem Abschluss steht, ist noch nicht entschieden. Die Vorwürfe seien auch nicht gravierend genug für einen Ausschluss Heinrich Beckers aus dem Gesellschafterkreis, so Richter Gehle.

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