Hebammen Krankenkassen müssen Ausgleich zahlen

KÖLN · Die Krankenkassen müssen besondere Zuschläge an freiberuflich tätige Hebammen zahlen, die, zumal in ländlichen Gegenden oder in Teilzeit, eine relativ geringe Anzahl von Geburten betreuen.

 Untersuchung: Freiberufliche Hebammen zahlen höhere Versicherungsprämien.

Untersuchung: Freiberufliche Hebammen zahlen höhere Versicherungsprämien.

Foto: dpa

Damit soll bewirkt werden, dass sie ihre hohen Haftpflichtprämien finanzieren können. Im Gruppenvertrag mit dem Verband der Hebammen staffelt das Versicherungskonsortium die Haftpflichtprämie nicht nach der Anzahl der betreuten Geburten. Die Krankenkassen wiederum lassen den von ihnen zu leistenden Prämienausgleich in die einzelnen Vergütungssätze einfließen: Je weniger Geburten, desto weniger Vergütung, desto weniger Ausgleich für die Prämie.

Für das Versicherungsjahr vom 1. Juli 2014 bis Ende Juni 2015 werden die Zuschläge pauschal berechnet, ab Juli 2015 individuell als unbefristete Sicherstellungszuschläge. In der Gesetzesbegründung heißt es, die Zuschläge sollten auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe einschließlich der freien Wahl des Geburtsortes (zu Hause, in besonderen Einrichtungen oder in Kliniken) gewährleisten. Ohne Zuschlag bestehe die Gefahr, dass immer mehr Hebammen die freiberufliche Geburtshilfe einstellen.

Hebammen, die sich nur in der Vor- und Nachsorge engagieren, können sich mit 435 Euro jährlich viel billiger versichern als Hebammen mit Geburtshilfe, deren Haftpflichtprämie zur Jahresmitte um 20 Prozent auf 5090 Euro gestiegen ist. Zwischen den beiden Tarifen ist vierteljährlich ein Wechsel möglich.

Künftig ist eine Hebamme, die neu geregelten Qualitätsstandards genügt und den Zuschlag beansprucht, verpflichtet, dass sie "von den Möglichkeiten zur Reduzierung der Haftpflichtprämie durch unterjährigen Wechsel der Versicherungsform Gebrauch macht, um unnötige Kosten für die Solidargemeinschaft zu vermeiden".

Warum werden die Prämien nicht nach der Anzahl der Geburten differenziert? Beim Konsortiumsmitglied Versicherungskammer Bayern (VKB) heißt es, man habe keine verlässlichen Daten dafür. Die Risiken seien je nach Geburtsstätte unterschiedlich. Auch wenn eine Hebamme nur wenige Geburten betreue, könne bei geringer Erfahrung, "etwas daneben gehen".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort