Kurtaxe Kritik vom Steuerzahlerbund wegen Kurbeitrag

Köln · Kurorte erheben die nach oben offene Abgabe. Bad Neuenahr ist jetzt mit 2,50 Euro dabei. Kritik vom Steuerzahlerbund

Ein schöner Tag an der Ostsee in Ostholstein. Die leichte Brise, die vom Meer weht, ist angenehm, der Wellengang mäßig. Der Tagesgast möchte an den Strand, womöglich auch ins Wasser oder nur die Strandpromenade in Augenschein nehmen.

Kann er das unentgeltlich tun? Nein, das kann er nicht. Er muss an einem der aufgestellten Automaten eine Zugangsgebühr von drei Euro entrichten. Versäumt er es, droht bei Kontrolle eine Strafzahlung.

Die Gebühr ist eine Form der Kurtaxe, die normalerweise von Übernachtungsgästen im Beherbergungsbetrieb erhoben wird. Grundlage sind die kommunalen Abgabegesetze der Bundesländer in Verbindung mit ihren Kurorte-Gesetzen. Danach richtet sich, welche Orte als Kurort mit Kurtaxen-Kompetenz anzuerkennen sind und ob das auch für die niedrigste Qualitätsstufe, für Erholungsorte gilt, an die die geringsten Anforderungen gestellt werden.

Die Kurtaxe wird in kommunalen Satzungen festgelegt. Eine obere Grenze ist nicht vorgegeben. Nach einer Umfrage des Deutschen Heilbäderverbands reichte die Spanne 2013 von 0,80 bis 3,60 Euro, wobei bekannte Orte wie Baden-Baden und Bad Kissingen zu den Spitzenreitern gehörten. Bad Neuenahr, wo am 8. August die Ahr-Thermen wieder eröffneten, ist neuerdings mit 2,50 Euro dabei. Vorher gab es nur eine Entgelt-Kurtaxe bei Inanspruchnahme bestimmter Leistungen.

Das hereinkommende Geld muss in die touristische Infrastruktur und den Kurbetrieb gesteckt werden, etwa in kulturelle Veranstaltungen, Parkanlagen, Pflege von Wanderwegen, in Seebädern nicht zuletzt in die Sicherheit. Der Gast kann etwa durch billige oder kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Vorteile haben. Für Kurorte und Heilbäder wird die Existenz und die Nutzung "natürlicher Heilmittel" vorausgesetzt. Das kann Wasser sein (Thermal- und Mineralquellen, Heilwasser, Meerwasser), aus dem Boden kommen (Moor), dem Klima zu verdanken sein (besonders reine Luft), oder eine Kneipp-Therapie. Davon leiten sich verschiedene Spielarten von Kurorten ab. Die gesundheitsfördernden Wirkungen und die Qualitäten der Kureinrichtungen sind aber nichts wert, wenn sie nicht staatlich (meist von der Bezirksregierung) anerkannt werden. Erst das vom Staat auf Antrag vergebene Prädikat macht aus einer Gemeinde oder einer Stadt einen Erholungsort, einen Kurort oder ein Heilbad.

Achim Bädorf, Geschäftsführer des Heilbäderverbandes NRW, sieht eine Reihe von Gemeinden auf dem Sprung in die Kategorie der Kurorte oder der Heilbäder. Gesundheitsvorsorge beschäftige viele Menschen, und Gemeinden könnten sich mit dem Prädikat attraktiver machen. Ein bescheidenes Beispiel ist die Stadt Xanten am Niederrhein, die gerade erreicht hat, dass sie sich Luftkurort nennen und Kurtaxe erheben darf.

Alle zehn Jahre sollen die Prädikate überprüft werden. Aber selbst wenn ein Kurbetrieb längst nicht mehr stattfindet und keine Kurtaxe fällig wird, ist der Namenszusatz "Bad" nicht automatisch hinfällig. Beispiele sind Bad Honnef und das zu Bonn gehörende Bad Godesberg. Wenn ein Ort, so erläutert Bädorf, das Bad schon sehr lange im Namen führt, kann man einen namensrechtlichen Anspruch darauf geltend machen. So gesehen kann Namensrecht Bäderrecht brechen.

Der Deutsche Heilbäderverband hebt hervor, was man zum Nutzen des Gastes mit der Kurtaxe alles finanzieren kann. Dagegen meint der Steuerzahlerbund NRW, die Gemeinden hätten genügend Einnahmequellen. In den Kurorten profitiere die lokale Wirtschaft besonders vom Tourismus, und daran partizipiere die Gemeinde über die Gewerbesteuer: Kurtaxe sei nicht zwingend notwendig.

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