Tod bei Anschlag Lebensversicherung zahlt bei Terror

KÖLN · Bei kriegerischen Ereignissen oder aktiver Teilnahme am Krieg im Ausland dagegen greifen Sonderregelungen. In diesen beiden Fällen ist die Leistung auf den Rückkaufswert beschränkt.

Die Lebensversicherung zahlt, wenn der Tod durch einen Terroranschlag verursacht wird, ebenso wie sonst bei Mord. Nach den vom Versicherer-Spitzenverband GDV empfohlenen Versicherungsbedingungen kann die Leistung in zwei Fällen auf den Rückkaufswert beschränkt werden: Bei kriegerischen Ereignissen, und wenn der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen oder die vorsätzliche Freisetzung entsprechender Stoffe eine Vielzahl von Personen gefährdet. Das ist in den Kriegs- und ABC-Klauseln (Atomare, biologische, chemische Waffen oder Stoffe) geregelt, die im Markt verbreitet sind. Der Rückkaufswert ist viel niedriger als die Zahlung im Todesfall.

Würden Terroristen es so weit treiben und könnte man sie nicht daran hindern, ABC-Waffen oder -Stoffe zu benutzen, könnten die Angehörigen der Opfer auf den Rückkaufswert verwiesen werden. Allerdings verwenden nicht alle Lebensversicherer eine ABC-Klausel. Der Versicherer Debeka etwa verzichtet nach Angaben eines Sprechers darauf.

Bei kriegerischen Ereignissen ist, so die Experten, zwischen Inland und Ausland zu unterscheiden. Im Inland soll eine Kriegsklausel ausschließen, dass ein „kumuliertes Risiko“ mit sehr vielen Toten die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherer überfordert. Im Ausland wird nach den Angaben die Leistung eingeschränkt, wenn ein Besucher aus Deutschland aktiv an einem Krieg teilnimmt, nicht aber, wenn er ohne eigenes Zutun durch kriegerische Ereignisse zu Tode kommt, etwa in Syrien. Politiker rücken Terroranschläge gelegentlich in den Bereich kriegerischer Ereignisse. Das ist für die Angehörigen der Betroffenen keine vorteilhafte Sprachregelung. Würde sie von den Versicherern übernommen, könnte die Leistung womöglich verweigert werden.

Und wie ist es in der Sachversicherung? Bei privat genutzten Immobilien bis zu einer Versicherungssumme von 25 Millionen Euro sind Terrorschäden regelmäßig eingeschlossen, dann nämlich, wenn eine versicherte Gefahr, etwa eine Explosion, den Schaden an Wohngebäude und Hausrat verursacht hat. Das bestätigen führende Versicherer. Ausgeschlossen sind nach Angaben des Spitzenverbandes GDV Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, innere Unruhen. In Deutschland ist damit wohl kaum zu rechnen. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung und radioaktive Substanzen sind nach den Bedingungen auch kein Versicherungsfall.

Sachanlagen mit einer Versicherungssumme von über 25 Millionen Euro können gegen Terrorschäden in Deutschland bei der Extremus AG in Köln versichert werden. Die Gesellschaft wurde 2002, nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York, mit staatlicher Unterstützung gegründet.

Damals wurde das Risiko hoch eingeschätzt. Bisher wurde Extremus für Schäden noch nicht in Anspruch genommen. Kunden sind hauptsächlich große Unternehmen, Immobilienkonzerne und Verkehrseinrichtungen wie Flughäfen.

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