Delisting wird seit einem BGH-Urteil heiß diskutiert Leichter Abschied für Vorstände

KÖLN · Nicht wenige Unternehmen mit Großaktionären verabschieden sich von der Börse. "Delisting" wird heiß diskutiert, seitdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2013 seine Rechtsprechung zu diesem Thema komplett geändert hat.

Der Vorstand kann nun allein entscheiden, ohne Zustimmung der Hauptversammlung und vor allem, ohne den Kleinaktionären eine Barabfindung anzubieten.

Der erleichterte Abschied von der Börse wird von Aktionärsschützern kritisiert. Sie argumentieren, die Aktie verliere wegen des Verkaufsdrucks an Wert. Sie könne nur noch auf gewerblich betriebenen Plattformen wie Valora gehandelt werden, und das sei ziemlich kostspielig. Es sei ein Eingriff in die Rechte des Aktionärs.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)fordert, dass Delisting nicht länger der Rechtsprechung überlassen, sondern gesetzlich geregelt wird, und zwar in der Weise, dass man das alte BGH-Recht wiederherstellt und eine Barabfindung der Kleinaktionäre zwingend vorschreibt. Thomas Hechtfischer, Geschäftsführer der DSW, räumt allerdings ein, das Bundesjustizministerium zeige bisher wenig Neigung zur Eile. Ein Sprecher des Ministeriums erklärt, man sehe das Problem und prüfe, ob eine gesetzliche Regelung nötig sei.

Der Fliesenhersteller Deutsche Steinzeug AG in Alfter-Witterschlick ist seit Ende Oktober nicht mehr an der Börse, er hat vorher jedoch (freiwillig) ein Übernahmeangebot gemacht. Dadurch verminderte sich der Anteil der Kleinaktionäre von 27 auf 20 Prozent. Der Kölner Baukonzern Strabag AG hat sich von der Börse in Düsseldorf verabschiedet, muss aber, nach Düsseldorfer Auflagen, noch bis zum Herbst 2015 an der Frankfurter Börse bleiben. Ein Abfindungsangebot ist nicht geplant.

Die Begründungen für das Delisting sind mehr oder weniger die gleichen: Man spare Kosten, brauche die Börse nicht zur Eigenkapitalversorgung (Strabag) oder könne sie wegen schwieriger Geschäftslage nicht in Anspruch nehmen (Steinzeug), bei eingeschränkten Berichts- und Publizitätspflichten gewähre man der Konkurrenz weniger Einblick.

Weniger Einblick haben aber auch die Kleinaktionäre. Ihr Unternehmen könnte für sie zu einer intransparenten Black Box werden. Dieter Schäfer, Vorstandsvorsitzender der Steinzeug AG, sagt, was wegfällt, weil man dazu nicht mehr verpflichtet ist. Quartalsberichte fallen weg, Ad-hoc-Mitteilungen über Entscheidungen und Ereignisse, die den Kurs beeinflussen können, Abfindungsangebote, wenn ein neuer Großaktionär mehr als 30 Prozent des Kapitals übernimmt. Das alles gibt es nicht mehr.

Es gibt nur einmal im Jahr Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht und Termin der Hauptversammlung. Das aber auch nur im Elektronischen Bundes-Anzeiger. Wer eine gute Depotbank hat, kann immerhin erwarten, dass sie ihm die Einladung zur Hauptversammlung nach wie vor übermittelt.

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