Meckern reicht nicht

Kommentar

Alle vier Jahre haben die Beschäftigten die Wahl, können ihre Vertreter im Unternehmen wählen. Betriebsräte achten darauf, dass Gesetze, Tarifverträge, Vorschriften und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Was für manche Unternehmer ein rotes Tuch ist, weil sie sich in ihrer unternehmerischen Freiheit beeinträchtigt fühlen, ist für andere ein wichtiger Partner.

Dass es in einer Partnerschaft auch mal weniger friedlich zugeht, kann angesichts vieler Interessenkonflikte kaum überraschen. Entscheidend ist immer die Qualität der Zusammenarbeit. Und die ist letztlich eine Frage der Professionalität. Schließlich spielen die Persönlichkeiten eine Rolle, auch wenn die reinen "Modernisierungsverhinderer" der Vergangenheit angehören.

Heute heißt das Hauptziel vieler Betriebsräte Beschäftigungssicherung - soweit das möglich ist. Dass sie damit nicht nur die Interessen der Beschäftigten vertreten, sondern auch eine volkswirtschaftlich wichtige Aufgabe erfüllen, wird dabei gern vergessen.

Außerdem stärken sie, wenn sie gut arbeiten, die Motivation und Kooperationsbereitschaft in den Betrieben, weil sich die Beschäftigten sicherer fühlen. Das kommt auch den Unternehmen zugute. Erfahrene Chefs mit guten Betriebsräten wissen das.

Bis zum 31. Mai können die Belegschaften in deutschen Unternehmen ihre Betriebsräte wählen oder selbst kandidieren. Und sie sollten davon Gebrauch machen. Denn ein Betriebsrat kann nur so gut arbeiten, wie die Belegschaft ihn unterstützt.

Das heißt, mithelfen, wenn Konzepte erarbeitet werden müssen und über Probleme informieren. Es ist wie in einer guten Demokratie: Meckern, wenn etwas schiefgeht, reicht nicht aus. Interessenvertretung lebt vom Mitmachen.

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