Renditeschwäche Mehr Transparenz für Riester-Verträge

BERLIN · Nach wiederholter Kritik an der angeblichen Renditeschwäche der Riester-Rente will die Bundesregierung zusätzliche Regeln für die steuerlich geförderte Altersvorsorge einführen. Ziel des Gesetzes, das am kommenden Mittwoch ins Kabinett gehen soll, ist eine verbesserte Vergleichbarkeit der verschiedenen Produkte für die Kunden.

 Ein Rechenexempel: Fünf Risikoklassen soll es künftig bei der Riester-Rente geben.

Ein Rechenexempel: Fünf Risikoklassen soll es künftig bei der Riester-Rente geben.

Foto: dpa

Dafür müssen die Anbieter von Riester-Verträgen künftig Produktinformationsblätter vorlegen. Diese müssen detailliert über die Kosten, die Rendite und die Anlagerisiken aufklären.

Wie aus dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, der dem General-Anzeiger vorliegt, sollen die neuen Vorschriften sowohl für Riester-Verträge als auch für die sogenannte Basisrente gelten, die sich vor allem für Selbstständige eignet. Produktanbieter müssen im Internet künftig für jeden neuen Tarif vier Muster-Infoblätter veröffentlichen. Vor Vertragsabschluss müssen sie für jeden Kunden diese Informationen dann auch individuell - abgestimmt auf seine Vertragslaufzeit, die Beitragszahlungen und die staatlichen Zulagen - zur Verfügung stellen.

Verstößt das Unternehmen gegen die detaillierten Vorschriften, kann der Anleger noch innerhalb von drei Jahren vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche Einzahlungen sind dann verzinst zurückzuzahlen. Das Informationsblatt muss vor allem die Leistungen, Garantien und Kosten in standardisierter Form auflisten. Durch die bessere Vergleichbarkeit soll mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern entstehen, was auch die Kosten drücken soll. All dies soll dem Kunden helfen zu erkennen, welches Produkt am besten zu ihm passt.

Vorgesehen sind künftig fünf Chancen-Risiko-Klassen, die bei einer Wertentwicklung zwischen null und zwei Prozent beginnen. In der höchsten Risikoklasse werden dem Anleger über acht Prozent Wertentwicklung versprochen.

Die Kosten bei einem Vertragswechsel sollen auf 150 Euro gedeckelt werden. Allerdings sind beim neuen Anbieter wieder Abschluss- und Vertriebskosten zu zahlen. Hier soll das neue Unternehmen nur 50 Prozent des übertragenen Kapitals aus dem alten Vertrag bei der Kostenberechnung ansetzen dürfen.

Bei der Basisrente soll die staatlich geförderte Höchstsumme von 20.000 auf 24.000 Euro erhöht werden. Wer die Altersvorsorge für den Erwerb eines Eigenheims verwenden will, soll künftig jederzeit in der Ansparphase Kapital aus dem Vertrag entnehmen können. Das Geld kann dann auch für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung verwendet werden.

Keine Regelung enthält der Gesetzentwurf zur Überschussbeteiligung. Das Bundesarbeitsministerium hatte hier Verbesserungen angekündigt. Gegenwärtig müssen die Anbieter nur 75 Prozent der Überschüsse ausschütten.

Riester-Rentenversicherungen im Test

Die Stiftung Warentest hat 29 Angebote für Riester-Rentenversicherungen unter die Lupe genommen. In der gestern erschienenen Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest" kommen die Tester zu dem ernüchternden Ergebnis, dass mehr Produkte mit der Note ausreichend abschnitten als mit gut. Und: Es gab kein Sehr gut.

Das Gesamturteil gut erhielten Angebote von Huk24, Alte Leipziger, Debeka, Hannoversche und Hanse Merkur. Dabei beklagten die Tester auch die mangelnde Transparenz bei vielen Anbietern, die so weit ging, dass 26 angeschriebene Unternehmen ihre Angebote nicht offenlegen wollten.

Für die Prüfer gingen der Anlageerfolg und die garantierte Rente zu je 40 Prozent in das Urteil ein. Sie raten Verbrauchern zudem, auf Flexibilität zu achten. Manche Versicherer garantieren die Ursprungskonditionen auch bei Beitragsunterbrechung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort